PFLP-Vorlfeldorganisation „Samidoun“ muss verboten werden!

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Anlässlich der Aufrufe zu mehreren Demonstrationen durch Samidoun beispielsweise in Münster, Hamburg und Berlin für Samstag, den 13. August 2022, fordert das Junge Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. ein Verbot von Samidoun in Deutschland.

Offiziell kümmert sich das „Samidoun Palestinian Prisoner Solidarity Network“ um die Rechte von in Israel inhaftierten Palästinenserinnen und Palästinensern. Zugleich ist Samidoun aber Teil des Auslandsnetzwerks der Terrororganisation PFLP (Popular Front for the Liberation of Palestine). Die PFLP verübte in der Vergangenheit dutzende Anschläge in Israel und auf israelische und jüdische Einrichtungen im Ausland. So waren Terroristen der PFLP zum Beispiel am Olympia-Attentat in München beteiligt, welches sich dieses Jahr zum 50. Mal jährt und bei dem elf israelische Geiseln sowie ein Polizist ums Leben kamen.

Der Bundesvorsitzende des Jungen Forums der DIG, Constantin Ganß, äußert sich wie folgt: „Es ist zu erwarten, dass es auf den Demonstrationen von Samidoun abermals zu antisemitischen Vorfällen kommen wird.“ Er fordert: „Samidoun muss als Vorfeldorganisation der Terrororganisation PFLP in Deutschland verboten werden. Es ist außerdem völlig unverständlich, warum die PFLP zwar auf der EU-Terrorliste steht, aber in Deutschland nicht verboten ist. Wenn wir es ernst mit der Solidarität mit Israel, der Bekämpfung von Antisemitismus und der Sicherheit in Deutschland meinen, muss dieses Verbot so schnell wie möglich kommen.“

Häufig nehmen Personen aus dem Umfeld von Samidoun an antiisraelischen Aktionen anderer Akteure teil, beispielsweise dem vom iranischen Regime orchestrierten Al- Quds-Tag. Aufgrund der weitreichenden personellen Überschneidungen mit der PFLP sowie zahlreicher Verwicklungen in deren Planungs- und Netzwerktätigkeiten ist Samidoun in Israel als Terrororganisation verboten. Die PFLP ist unter anderem in Israel, den USA sowie der EU als Terrororganisation geführt, unterliegt in Deutschland jedoch keinem Verbot.

 

© Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.

 

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