Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit einer sonderbaren Begründung ein Versammlungsverbot gegen eine antiisraelische Demonstration aufgehoben. Dem Vernehmen nach wurde von der Versammlungsbehörde Berufung eingelegt. Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärt:
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft reagiert mit Unverständnis auf die Frankfurter Gerichtsentscheidung. Selbstverständlich ist das Versammlungsverbot nur ultima ratio. Aber auch ein Gericht muss sich nicht dümmer stellen, als es ist: Wie soll in Zukunft eine tatsachengestützte Gefahrenprognose im Versammlungsrecht aussehen, wenn das Vorverhalten der Anmelder und Teilnehmer von Versammlungen keine bedeutende Rolle mehr spielt?
Bei der Auslegung des Begriffes der öffentlichen Sicherheit scheint das Verwaltungsgericht Frankfurt die Sicherheit von Jüdinnen und Juden überhaupt nicht zu interessieren. Zumindest setzt es sich damit in der Pressemitteilung nicht auseinander. Wie alarmiert man in der Jüdischen Gemeinde ist, zeigt der Umstand, dass sich die Frankfurter Gemeinde am Schabbat zu Wort meldet. Es ist zu hoffen, dass das Urteil von der Berufungsinstanz aufgehoben wird. Es ist in seiner Borniertheit ein Skandal.