#Hamburg: Stadtreinigung verstärkt im Einsatz

Schneepflug auf einer Brücke
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Aufgrund der anhaltenden Witterungsverhältnisse ist der Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg (SRH) weiterhin verstärkt im Einsatz. Neben der Stadtreinigung gibt es weitere Verantwortliche für den Winterdienst: Anliegerinnen und Anlieger sind gesetzlich verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu sichern, die Autobahnmeisterei ist für die Räumung von Autobahnen und einigen Bundesstraßen verantwortlich.

Fahrbahnen: Sichere Fahrt auf rund 3.200 Kilometern

Bei Schnee- und Eisglätte sorgt die SRH mit über 725 Einsatzkräften und rund 280 Fahrzeugen dafür, dass etwa 3.200 km verkehrswichtige Fahrbahnen gestreut und geräumt werden. Hinzu kommen 660 Kilometer auf wichtigen Gehwegen ohne winterdienstpflichtige Anlieger, 8.400 Fußgängerüberwege wie z.B. „Zebrastreifen“, mehr als 4.300 Bushaltestellen und 1.600 Busbuchten, die von der SRH geräumt und gestreut werden.

Um das Radfahren auch im Winter zu ermöglichen, führt die SRH auf einem ausgewählten, Radwegenetz von rund 315 Kilometern auf besonders häufig genutzten Radwegen einen Winterdienst durch. Hier wird aktuell verstärkt auf regelmäßige Räumung geachtet. Dafür nutzt die SRH – je nach Lage der Radwege – in der Regel feinkörnigen Kies, der mit 36 Einsatzfahrzeugen ausgebracht wird. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen müssen die meisten Radstrecken, soweit diese zum Radwegenetz gehören, mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Auf Radstrecken, die auf Fahrbahnniveau (Protected Bike Lanes, Fahrradschutzstreifen auf Fahrbahnen, Fahrradstraßen) sind, darf Salz zum Einsatz kommen. Darüber hinaus werden mit Blick auf das Radwegevorrangnetz einsatzfähige alternative Streumittel und Lösungsansätze geprüft, die sowohl dem Naturschutz als auch der Verkehrssicherheit gerecht werden.

Gehwege: Hier sind die Anliegerinnen und Anleger zuständig

Damit Hamburgerinnen und Hamburger sicher durch die Stadt kommen, müssen alle Beteiligten ihrer Verantwortung nachkommen. Je nach Art der Wege und Flächen sind für die Beseitigung von Schnee und Eis die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke oder die Stadtreinigung im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Zum Winterdienst auf den Gehwegen und Zufahrten kann ggf. auch der Mieter oder die Mieterin verpflichtet sein, um auch dort die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten. Das gilt ausnahmslos und überall in Hamburg von der kleinen Wohnstraße bis zur Fußgängerzone.

Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls geräumt, Glätte unmittelbar nach Eintritt abgestreut werden (mindestens 1 m breit, bei starkem Fußgängerverkehr z.B. in Fußgängerzonen ggf. mehr, bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante). Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20 Uhr hat der Anlieger für seinen „Winterdienst“ auf dem Gehweg Zeit bis morgens um 8.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr. Die Bezirksämter überwachen die Räum- und Streupflicht der Anliegerinnen und Anlieger auf Gehwegen im Rahmen ihrer Kapazitäten. Dort dürfen keine Tausalze (z. B. Streusalz aus dem Baumarkt), sondern nur abstumpfende Stoffe (z.B. feinkörniger Kies, Sand, Splitt, Blähton) verwendet werden. Unter http://www.hamburg.de/winterdienst gibt es ein Informationsblatt zum Herunterladen.

Anliegerinnen und Anlieger müssen berücksichtigen, dass die gebührenpflichtige Gehwegreinigung nicht den Winterdienst miteinschließt. Für den Winterdienst bleiben diese verantwortlich. Versäumnisse können mit einem Bußgeld geahndet oder eine kostenpflichtige Räumung angeordnet werden. Ferner sollte berücksichtigt werden, dass bei Unfällen auch eine Haftung für entstandene Schäden in Betracht kommt, die durch fehlende oder unsachgemäße Räumung verursacht wurden. Die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Bezirksämter führen während der Winterdienstsaison routinemäßig oder anlassbezogene Begehungen durch. Außerdem werden in den Wintermonaten von den Wegewarten Winterdienst-Flyer verteilt, in denen u.a. auch über die Winterdienstpflichten informiert wird.

Es wird beabsichtigt in Kürze die Grundeigentümerinnen und -eigentümer anzuschreiben, um an ihre Pflicht zur Sicherung der Wege zu erinnern und auf die Folgen bei Unterlassung hinzuweisen.

Autobahnen und einige Bundesstraßen:

Auf den Autobahnen des Hamburger Stadtgebiets, auf der Wilhelmsburger Reichsstraße, der Bergedorfer Straße und den Flughafenzubringern sind die Hamburger Autobahnmeistereien für den Winterdienst verantwortlich.

Glätte melden:

Sollten Bürgerinnen und Bürgern Wege oder Flächen auffallen, die ungenügend oder nicht von Eis und Schnee geräumt wurden, können diese der SRH über eine Winterdienst-Hotline gemeldet werden: 2576-1313.

Trotz der umfangreichen Einsätze aller Verantwortlichen kann es bei Schneefall und Frost glatt sein bzw. durch Wetterentwicklungen auch kurzfristig und plötzlich zu überfrierender Nässe und Schnee kommen. Verkehrsteilnehmende sollten sich deshalb bei entsprechenden Witterungsverhältnissen umsichtig und besonders vorsichtig verhalten.

Bild: © SRH