Das oberste europäische Gericht für Menschenrechte hat entschieden, dass das Verbot des rituellen Schlachtens in Teilen Belgiens aufrechterhalten werden kann.
Jüdisches Magazin
Das oberste europäische Gericht für Menschenrechte hat entschieden, dass das Verbot des rituellen Schlachtens in Teilen Belgiens aufrechterhalten werden kann.