Oberstes europäisches Gericht für Menschenrechte bestätigt belgisches Verbot des koscheren Schlachtens

Hühnchen
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Das oberste europäische Gericht für Menschenrechte hat entschieden, dass das Verbot des rituellen Schlachtens in Teilen Belgiens aufrechterhalten werden kann. Damit wurden die Hoffnungen jüdischer Befürworter zunichte gemacht, die das Verbot als ungerechten Eingriff in die jüdischen Bräuche bezeichnet hatten.

Zwei der drei belgischen Regionen hatten 2017 und 2018 das Schächten ohne Betäubung mit der Begründung verboten, diese Praxis sei tierquälerisch. Die Betäubung vor dem Schlachten ist sowohl bei der Schächtung, dem jüdischen rituellen Schächten, als auch bei der Zabiha, der muslimischen Methode des Schlachtens von Tieren für Lebensmittel, verboten.

In den letzten Jahren hat sich der Widerstand gegen Schechita und Zabiha über Tierschützer hinaus ausgeweitet, da rechtsgerichtete Parteien begonnen haben, Verbote als Teil ihrer Agenda zur Verringerung der Präsenz des Islam und in einigen Fällen auch des Judentums in der Gesellschaft zu fördern.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat den Führern der jüdischen Gemeinde eine schwere Niederlage zugefügt, indem er die Verbote im Jahr 2021 bestätigte. Israels Botschafter in Belgien nannte das Urteil „katastrophal und einen Schlag für das jüdische Leben in Europa“. Doch im vergangenen Jahr lud der Antisemitismus-Beauftragte der EU Juden und Muslime ein, mit EU-Beamten über die Fleischproduktion zu diskutieren, was einige der jüdischen Teilnehmer als Fortschritt in Richtung Religionsfreiheit bezeichneten.

Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der nicht mit der EU verbunden ist, diese Hoffnungen zunichte gemacht und die Verbote in einem Urteil bestätigt, das sich eng an das EU-Urteil von 2021 anlehnt.

„Der Schutz der Tiere ist ein ethischer Wert, dem die heutigen demokratischen Gesellschaften immer mehr Bedeutung beimessen und der bei der Beurteilung von Beschränkungen der äußeren Manifestation religiöser Überzeugungen berücksichtigt werden sollte“, schreiben die sieben Richter des Gerichts in ihrer Stellungnahme, die auf Französisch veröffentlicht wurde.

Das Urteil gilt nicht für ganz Europa, wird aber als wichtiger Präzedenzfall für andere Länder angesehen, die ein Verbot des rituellen Schächtens in Erwägung ziehen könnten.

„Einschränkungen grundlegender Aspekte der jüdischen Religionsfreiheit in Verbindung mit einer massiven Zunahme antisemitischer Angriffe auf jüdische Gemeinden veranlassen uns, ernsthaft darüber nachzudenken, ob Juden in Europa eine Zukunft haben“, sagte Rabbiner Ariel Muzikant, Leiter des European Jewish Congress, in einer Erklärung.

„Wir sehen bereits Versuche in ganz Europa, diesem belgischen Verbot zu folgen, das nun leider vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte legitimiert wurde“, fügte Muzicant hinzu. „Jüdische Gemeinden in Europa brauchen jetzt mehr denn je den Schutz nationaler Regierungen und paneuropäischer Organisationen, um sicherzustellen, dass Tausende von Jahren jüdischen Lebens auf diesem Kontinent nicht zu einem abrupten Ende kommen“.

Mit dem Verbot reiht sich Belgien in eine Reihe von EU-Ländern ein, in denen das rituelle Schächten illegal ist, darunter Dänemark, Schweden, Finnland, Estland und Slowenien. Im Jahr 2011 schlossen sich die Niederlande kurzzeitig dieser Liste an, doch der niederländische Senat hob das Verbot 2012 unter Berufung auf die Religionsfreiheit wieder auf. Auch Polen verbot 2013 das rituelle Schächten, hat das Verbot aber inzwischen auf Fleisch für den Export ausgedehnt.

Befürworter dieser Bräuche sagen, dass sie nicht nur religiös vorgeschrieben sind, sondern den Tieren auch kein größeres Leid zufügen als mechanisierte Schlachtmethoden mit höheren Fehlerquoten und weniger Aufmerksamkeit für das einzelne Tier.