Nach den außergewöhnlichen Schneefällen der vergangenen Tage hat die Verkehrsbehörde gestern eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der das in Hamburg geltende Verbot zur Nutzung von Tausalz ab sofort bis zum 21. Januar aufgehoben wird. In diesem Zeitraum dürfen Hamburgerinnen und Hamburger klassisches Streusalz auf Gehwegen und Zuwegungen einsetzen, um vereiste Gefahrenstellen zu entschärfen. Der Senat reagiert damit auf eine Wetterlage, wie sie die Stadt seit Jahren nicht erlebt hat.
Viel Schnee, hohe Glättegefahr
So viel Schnee wie in diesem Winter gab es in Hamburg seit rund 15 Jahren nicht mehr. Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass sich tagsüber kurze Tauphasen mit anschließendem Überfrieren abwechseln. Das Ergebnis: eine außergewöhnlich hohe Glättegefahr, der mit rein mechanischen Mitteln des Winterdienstes – wie Schneeschieben oder Splitt – nicht mehr ausreichend begegnet werden kann.
Sicherheit hat Vorrang
Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende, betont die Dringlichkeit der Entscheidung:
„Die Stadtreinigung ist bei diesen Witterungsbedingungen rund um die Uhr im Einsatz und viele Hamburgerinnen und Hamburger kommen ihrer Reinigungspflicht nach. In Hamburg ist in den vergangenen Tagen so viel Schnee wie schon lange nicht mehr gefallen und wir wollen, dass alle sicher durch die Stadt kommen – auch ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Das gelingt trotz aller Anstrengungen nicht flächendeckend. Um die Gefahren vereister Wege möglichst gering zu halten, haben wir nun in einer Allgemeinverfügung das in Hamburg geltende Nutzungsverbot von Tausalz für zwei Wochen aufgehoben.“
Zugleich appelliert der Senator an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger:
„Die Stadtreinigung und viele Anlieger haben in den vergangenen Tagen einen guten Job gemacht, dennoch herrschen an manchen Stellen Vereisungen, die zu gefährlichen Situationen führen können. Wir müssen alle dafür Sorge tragen, dass die Wege so sicher wie möglich sind. Ich bitte trotzdem alle Hamburgerinnen und Hamburger Rücksicht auf die Umwelt zu nehmen und maßvoll Gebrauch vom Tausalz zu machen.“
Umwelt im Blick behalten
Trotz der Ausnahmeregelung bleibt der Schutz von Pflanzen, Böden und Gewässern ein wichtiges Anliegen. Die Stadt empfiehlt daher, Tausalz gezielt und sparsam einzusetzen und dort, wo es möglich ist, weiterhin auf umweltfreundlichere Alternativen zurückzugreifen.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist online abrufbar:
– Download (PDF): https://www.hamburg.de/go/1132012
– Informationsseite: https://www.hamburg.de/go/1132008








