Fegebank: „Für Antisemitismus darf es keinen Millimeter Toleranz geben“

Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin der Freien und Hansestadt Hamburg und Gleichstellungssenatorin | Foto: © Armin Levy
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Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank äußert sich zur Diskussion um die DAAD-Gastprofessur von Reza Afisina und Iswanto Hartono an der Hochschule für bildende Künste Hamburg:

„Die Antisemitismusvorwürfe bei der documenta fifteen wiegen schwer. Als Kuratoren betreffen diese auch das ruangrupa Kollektiv und sie stehen in der Verantwortung, diese Vorwürfe aufzuklären. Deshalb ist es wichtig, dass keine offenen Fragen im Raum stehen bleiben, wenn Mitglieder des Kollektivs in Hamburg lehren sollen. Wir nehmen die Vorwürfe sehr ernst und die Wissenschaftsbehörde führt dazu Gesprächen mit der Hochschule für bildende Künste Hamburg.

Für Antisemitismus darf es keinen Millimeter Toleranz geben – nirgendwo auf der Welt. Die im Raum stehenden Antisemitismusvorwürfe bei der documenta fifteen müssen adressiert und aufgearbeitet werden. Eine Auseinandersetzung mit den offenen Fragen bedarf es nicht nur innerhalb einer künstlerischen Hochschule und im Rahmen der Wissenschafts- und Kunstfreiheit, sondern auch mit der Öffentlichkeit. Die Wissenschaftsbehörde ist mit der Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) dazu im Austausch, hierfür ein Format auch mit der Öffentlichkeit anzubieten. Hierbei muss völlig klar sein, dass Antisemitismus kein Aushandlungsthema ist. Bei antisemitischem Gedankengut gibt es keine Kompromisse.

Die Hamburger Hochschulen sind autonom in der Berufung ihrer Gastprofessuren, dies ist von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt. Gerade Hochschulen müssen Orte der kritischen Diskussion sein. Aber die Wissenschaftsfreiheit kann und darf niemals Freibrief für antisemitisches Gedankengut sein.“

Hintergrund

Reza Afisina und Iswanto Hartono sind als DAAD-Gastprofessoren an der Hochschule für bildende Künste Hamburg. Alle Hochschulen können sich beim DAAD um die Förderung einer DAAD-Gastprofessur bemühen. Die Wissenschaftsbehörde hat bei der Berufung von Gastprofessuren kein Mitspracherecht.