Mit der Auszeichnung will die Norddeutsche Wissenschaftsministerkonferenz (NWK) herausragende wissenschaftliche Projekte würdigen, an denen Wissenschaftler*innen aus mindestens zwei norddeutschen Bundesländern beteiligt sind. In diesem Jahr geht der mit insgesamt 250.000 Euro dotierte Norddeutsche Wissenschaftspreis an Verbundprojekte aus dem Bereich Naturwissenschaften. Es können bis zu drei Wettbewerbsbeiträge prämiert werden, wobei für den Wettbewerbsgewinner oder die Wettbewerbsgewinnerin mindestens 125.000 Euro vorgesehen sind. Bedingt durch die aktuelle Lage wird die Bewerbungsfrist um einen Monat bis zum 31. Juli 2020 verlängert. Die Preisverleihung ist für den 25. November 2020 in Kiel geplant.
Norddeutscher Wissenschaftspreis: Bewerbungen bis 31. Juli 2020 möglich
Neben bestehenden und etablierten länderübergreifenden Kooperationen können auch neue Forschungsideen ausgezeichnet werden, die das Potential haben, einen innovativen Beitrag zur Stärkung der norddeutschen Forschung und ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu leisten. Die federführenden Projektpartnerinnen und Projektpartner der Forschungskooperationen sollen in Norddeutschland angesiedelt sein. Es müssen Beteiligte aus mindestens zwei norddeutschen Bundesländern vorgewiesen werden, darunter mindestens eine staatliche Hochschule. Nähere Informationen zu den formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Bewerbung können dem Ausschreibungstext und dem Merkblatt entnommen werden.
Mit dem Norddeutschen Wissenschaftspreis werden seit seiner Einrichtung im Jahr 2012 länderübergreifende Kooperationen in der Wissenschaft prämiert, die sich durch wissenschaftliche Exzellenz auszeichnen und durch ihren Erfolg einen Beitrag zur Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit norddeutscher wissenschaftlicher Netzwerke leisten.
Die Wissenschaftsministerien der norddeutschen Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sind die Stifter des Preises.
Das Land Schleswig-Holstein richtet den Norddeutschen Wissenschaftspreis im Jahr 2020 aus. Das Auswahlverfahren wird im Auftrag der Norddeutschen Länder von der Geschäftsstelle der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen koordiniert