Gedanken zum Wochenabschnitt: Mischpatim

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Im Anschluss an die Offenbarung am Berg Sinai übermittelt Gott dem israelitischen Volk eine Reihe von Geboten. Diese umfassen Vorschriften für Sklaven, die unter Vertrag stehen, sowie die festgelegten Strafmaßnahmen für Taten wie Mord, Kidnapping, Raub und Diebstahl. Zudem werden zivilrechtliche Regelungen zur Entschädigung, Kreditvergabe und die Aufgaben der sogenannten „Vier Hüter“ behandelt, ebenso wie die gesetzlichen Verfahrensweisen der Gerichtshöfe.

Zusätzliche Bestimmungen beziehen sich auf den Umgang mit Ausländern, die Beachtung der saisonalen Feste, die Abgaben landwirtschaftlicher Erzeugnisse an den Heiligen Tempel in Jerusalem, das Verbot, Fleisch in Milch zu kochen, sowie das Gebot zu beten. Der Abschnitt Mischpatim in der Tora beinhaltet insgesamt 53 Mizwot, bestehend aus 23 Geboten und 30 Verboten.

Gott versichert, das israelitische Volk in das Heilige Land zu führen und mahnt es, sich von den heidnischen Bräuchen der derzeitigen Bewohner fernzuhalten.

Das israelitische Volk bekräftigt seine Bereitschaft, Gottes Anweisungen zu befolgen, mit den Worten: „Alles, was Gott befohlen hat, werden wir tun und beherzigen.“ Mose überträgt Aaron und Hur die Leitung über das Lager der Israeliten und begibt sich für vierzig Tage und Nächte auf den Berg Sinai, um die Tora von Gott entgegenzunehmen.

 

Schabbat Schalom!