Nach Angriff auf Besucher der Hamburger Synagoge -Täter schuldunfähig

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Nachdem er einen Besucher der Hamburger Synagoge im vergangenen Oktober angegriffen und verletzt hatte, wurde der Beschuldigte nun laut eines psychiatrischen Gutachtens für nicht schuldfähig erklärt.

Oberstaatsanwältin Nana Frombach erklärte dazu am Freitag: „Aufgrund der psychischen Erkrankung des Beschuldigten ist es nicht möglich, ein Motiv im klassischen Sinne festzustellen.“  Frombach erklärte weiterhin, dass sich die Tat gezielt gegen einen Menschen jüdischen Glaubens gerichtet habe. Es sei nicht auszuschließen, dass der Täter vor der Tat antisemitisch eingestellt gewesen sei. Allerdings wisse man dies nicht genau.

Am 04. Oktober soll der Deutsche mit kasachischen Wurzeln einen jüdischen Studenten mit einem Klappspaten angegriffen und verletzt haben.

Der Erste Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Hamburg, Philip Stricharz, findet zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft klare Worte:

„Die Tat habe sich gezielt gegen einen Menschen jüdischen Glaubens gerichtet, vermeldet die Staatsanwaltschaft. In derselben Presseauskunft heißt es, die Tat sei nicht antisemitisch motiviert. Wie gezielte Angriffe gerade gegen jüdische Menschen nicht antisemitisch sein sollen, erschließt sich weder mir noch der breiten Bevölkerung.

Ob der Täter nun psychisch krank war oder nicht, an der Tat und an den Auswirkungen auf die jüdische Gemeinde ändert seine Erkrankung nichts. Er hat sich gezielt zur Synagoge fahren lassen und dort gezielt den ersten erkennbaren Juden angegriffen. Ein judenfeindlicher Anschlag.   

Wir Juden sind es, die trotz solcher Angriffe auf unsere Stadt, unser Land und auch auf unsere Justiz vertrauen. Dieses Vertrauen ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Angriffe auf unsere Gemeinschaft nicht klar beim Namen zu nennen, ist dabei nicht hilfreich und trägt auch nichts zur Diskussion darüber bei, wie solche Angriffe künftig verhindert werden können.“