Am 30. Dezember 2024 hat der Landeswahlausschuss die Landeslisten von insgesamt 15 Parteien und einer Wählervereinigung für die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft am 2. März 2025 zugelassen. Diese Entscheidung gab Landeswahlleiter Oliver Rudolf nach der Sitzung bekannt.
Zugelassene Landeslisten (in alphabetischer Reihenfolge):
– Alternative für Deutschland (AfD)
– BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
– BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
– Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
– Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
– Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch-Hamburg (DAVA-Hamburg)
– Die Linke (Die Linke)
– Die Wahl für Frieden und soziale Gerechtigkeit (DieWahl – WFG)
– Freie Demokratische Partei (FDP)
– FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
– Nationaldemokratische Partei Deutschlands, Landesverband Hamburg (NPD)
– Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
– Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
– PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
– Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
– Volt Deutschland (Volt)
Zurückgewiesene Wahlvorschläge (nicht erfüllte Anforderungen):
– Mehr Freiheit Hamburg (Mehr Freiheit HH)
– MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25)
– Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
Außerdem haben die Bezirkswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Wahlkreislisten entschieden. Wurde ein Wahlvorschlag abgelehnt, kann die Vertrauensperson der betroffenen Liste sowie die Bezirkswahlleitung oder Landeswahlleitung Beschwerde beim Landeswahlausschuss einlegen. Die Frist für Beschwerden endet am 3. Januar 2025 um 16:00 Uhr. Über eingereichte Beschwerden wird der Landeswahlausschuss am 6. Januar 2025 entscheiden. Danach stehen die endgültigen Stimmzettel fest.
Als nächster Schritt wird die Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten und Wahlkreislisten auf den jeweiligen Stimmzetteln festgelegt. Hierbei richtet sich die Reihenfolge der Landeslisten nach der Anzahl der Kandidierenden der jeweiligen Partei/Wählervereinigung in den Wahlkreisen, begrenzt durch die Sitzzahl des Wahlkreises. Bei gleicher Anzahl entscheiden die Gesamtstimmen der jeweiligen Landesliste bei der Bürgerschaftswahl 2020, danach die alphabetische Reihenfolge der Parteien/Wählervereinigungen. Für Wahlkreislisten gilt ein ähnliches Verfahren.
Ab dem 6. Januar 2025 werden die zugelassenen Landeslisten, Wahlkreislisten und Muster-Stimmzettel auf der Website des Landeswahlamts (www.hamburg.de/buergerschaftswahl) veröffentlicht. Zeitgleich beginnt der Druck der Stimmzettel. Insgesamt werden 18 Stimmzettel-Sorten benötigt: ein Stimmzettel für die Landeslisten und 17 für die Wahlkreislisten. Diese müssen rechtzeitig fertiggestellt sein, da die Ausgabe der Briefwahlunterlagen am 21. Januar 2025 startet.