Kabinett beschließt schärfere Regeln gegen Hetze im Internet

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Die Bundesregierung hat eine Meldepflicht für mutmaßlich strafbare Postings und eine Reihe weiterer Strafverschärfungen gegen Hass im Netz auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch die Pläne von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), die nach dem antisemitischen Anschlag in Halle erarbeitet wurden.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem höhere Strafen für Drohungen und Beleidigungen im Netz vor. Enthalten ist auch eine Änderung, die die Strafverfolgung nach Verleumdungen von Kommunalpolitikern ermöglichen soll, um sie vor verbalen Angriffen besser zu schützen.

Das Paket ist eine Reaktion auf den antisemitischen Anschlag im Oktober in Halle und auch die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass rechtsextremistische Gewalttaten auch von Hetze im Netz ausgelöst werden. »Wir müssen den Nährboden austrocknen, auf dem dieser Extremismus gedeiht«, erklärte Lambrecht. Die Flut menschenverachtender Volksverhetzungen und Bedrohungen im Netz lasse Hemmschwellen sinken.

bundeskriminalamt Die Meldepflicht gilt für soziale Netzwerke. Sie müssen mutmaßlich strafbare Postings inklusive IP-Adresse und Port-Nummer künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) melden, statt sie wie bislang nur zu löschen oder zu sperren. Die Pflicht gilt für schwere Straftaten wie Mord- und Vergewaltigungsdrohungen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie wurde in den Katalog angenommen.

Beleidigung, Verleumndung und üble Nachrede fallen nicht darunter

Antragsdelikte wie Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede fallen nicht unter die Meldepflicht. Nutzer sollen weiter selbst entscheiden, ob sie solche Taten zur Anzeige bringen. Die umstrittene Regelung zur Herausgabe von Passwörtern an Ermittler sieht vor, dass dies nur bei schweren Straftaten und einer Anordnung vom Gericht möglich ist.

Bei den Grünen stoßen Meldepflicht und Passwortregelung auf Kritik. Freiheitsrechte würden beschnitten und Kompetenzen von Sicherheitsbehörden weitreichend ausgebaut, kritisierte Renate Künast. Sie begrüßte zwar, dass die Bundesregierung der Verbreitung rechtsextremer Ideologie im Netz nicht länger zuschauen wolle.
Dennoch befürchtet sie, dass beim BKA eine riesige »Verdachtsdatei« entstehe und forderte Vorgaben für die Speicherung und Löschung der übermittelten Daten.

Daneben sieht der Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch beraten muss, Verschärfungen im Strafrecht vor. So sollen künftig auch Drohungen mit Körperverletzung oder sexueller Gewalt strafbar sein. »Rassismus und Frauenhass liegen bei Hetzern oft nahe beieinander«, sagte Lambrecht.

2 Jahre Freiheitsstrafe

Beleidigungen im Netz sollen künftig mit bis zu zwei statt einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden können, weil ihre Wirkung und Reichweite oftmals größer sind als die einer Verunglimpfung im realen Leben. Auch die Billigung oder das öffentliche Befürworten von Drohungen soll strafbar werden. Antisemitische Motive sollen bei der Bemessung der Strafe verschärfend wirken.

Zudem soll es für Betroffene von Hass im Netz künftig leichter werden, beim Meldeamt eine Auskunftssperre zu erwirken, damit Dritte dort nicht die Adresse erfahren. Die Regelung wurde am Mittwoch vom Deutschen Städtetag begrüßt.

Die Linke übte Kritik an den Plänen zur Strafverschärfung. »Dass eine Verschärfung von Straftatbeständen gesellschaftliche Probleme in Luft auflösen wird, ist eine empirisch nicht belegte Illusion«, sagte der Bundestagsabgeordnete Niema Movassat. Das Strafrecht werde als »Mittel für politischen Aktionismus verwendet«, kritisierte er.

 

epd