Neuer Vize an Hamburgs Spitze der Strafverfolgung: Arnold Keller übernimmt Verantwortung

Rathaus Hamburg unter blauem Himmel
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Hamburg bekommt einen neuen starken Mann an der Seite des Generalstaatsanwalts: Arnold Keller ist neuer stellvertretender Generalstaatsanwalt der Hansestadt. Ein Name, der in juristischen Kreisen längst Gewicht hat – nun rückt er noch näher an die Spitze der Hamburger Strafverfolgung.

Der Leitende Oberstaatsanwalt wird ständiger Vertreter von Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich. Gleichzeitig bleibt Keller Leiter der Zentralstelle Staatsschutz bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Er folgt auf Dr. Gerald Janson, der im Oktober in den Ruhestand gegangen ist.

Vom Reinbeker Assessor zum Vize-General

Arnold Keller wurde 1964 in Reinbek geboren – und ist der Hamburger Justiz seit Jahrzehnten eng verbunden. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst begann er 1996 als Assessor bei der Staatsanwaltschaft. Drei Jahre später wurde er zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt.

Seine berufliche Laufbahn liest sich wie ein Querschnitt durch besonders sensible Bereiche der Strafverfolgung. Von 1998 bis 2017 arbeitete Keller schwerpunktmäßig in Abteilungen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität – zunächst als Dezernent, später als Oberstaatsanwalt und Abteilungsleiter. Wer die Hamburger Szene kennt, weiß: Organisierte Kriminalität ist kein Feld für Anfänger.

2017 wechselte Keller zur damaligen Justizbehörde und leitete dort die Abteilung für Straf- und Strafprozessrecht – eine Schnittstellenfunktion zwischen Rechtspolitik und praktischer Strafverfolgung. 2018 folgte der Schritt zur Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, wo er mit dem Aufbau und der Leitung der neu geschaffenen Zentralstelle Staatsschutz betraut wurde. 2019 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt.

Seit einigen Jahren ist Keller zudem zentrale Ansprechperson der Staatsanwaltschaften für Antisemitismus – ein Thema, das spätestens seit dem 7. Oktober 2023 noch einmal massiv an Bedeutung gewonnen hat.

Lob aus der Justizspitze

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina würdigt Keller mit deutlichen Worten:

„Arnold Keller ist tief verwurzelt in den Hamburger Staatsanwaltschaften. Er verfügt über jahrzehntelange Strafermittlungspraxis auch in hochsensiblen Bereichen wie der Organisierten Kriminalität und als Leiter der Zentralstelle Staatsschutz bei der Generalstaatsanwaltschaft. Durch seine Tätigkeit in der Justizbehörde als Abteilungsleiter für Strafrecht verfügt er auch über Verwaltungserfahrung und ein gutes Gespür für Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Staatsanwaltschaften und Justizverwaltung. Kolleginnen und Kollegen schätzen ihn für seine ruhige und souveräne Art. Ich gratuliere ihm zu seinen neuen Aufgaben und wünsche ihm weiterhin viel Erfolg.“

Auch Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich spart nicht mit Anerkennung:

„Als neuer Vize-General war Herr Keller mein absoluter Wunschkandidat. Ich freue mich sehr, dass wir auf diese Weise nun noch enger und vertrauensvoller zusammenarbeiten können. Die Auswahl betrachte ich auch als Anerkennung für die Leistungen der Zentralstelle Staatsschutz, der wir viele Ermittlungserfolge in der Vergangenheit zu verdanken haben und die immer da ist, wenn es um uns herum besonders brenzlig wird.“

Ein Satz, der hängen bleibt: „wenn es um uns herum besonders brenzlig wird.“

Staatsschutz: Wenn es ernst wird

Die Zentralstelle Staatsschutz ist eine der sensibelsten Einheiten der Hamburger Justiz. Hier laufen Ermittlungen in Terrorismusverfahren zusammen, insbesondere im Bereich Islamismus. Hinzu kommen herausgehobene Verfahren der Hasskriminalität im Internet sowie sämtliche Verfahren mit inhaltlichem Bezug zum terroristischen Angriff der Hamas auf Israel.

Seit 2025 ist die Zentralstelle zudem zuständig für die Verfolgung von Straftaten in den wachsenden Phänomenbereichen Spionage, Sabotage und Angriffe auf die kritische Infrastruktur (KRITIS). Themen also, die längst nicht mehr nur abstrakte Bedrohungsszenarien sind, sondern konkrete sicherheitspolitische Herausforderungen.

Dass Keller diese Aufgabe weiterhin behält, zeigt: Seine neue Rolle ist kein Abschied vom operativen Geschäft, sondern eine Erweiterung seines Verantwortungsbereichs.

Mehr als Verwaltung: Verantwortung für vier Bundesländer

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg übt die Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Staatsanwaltschaften aus. Der Generalstaatsanwalt sorgt für eine sachgerechte und gleichmäßige Rechtsanwendung – ein unspektakulär klingender, aber essenzieller Pfeiler des Rechtsstaats.

Zugleich erfüllt die Behörde originäre Ermittlungsaufgaben, etwa bei Staatsschutzdelikten, die nicht in die ausschließliche Verantwortung des Generalbundesanwalts fallen. Ihre Zuständigkeit reicht dabei über Hamburg hinaus: Auch Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gehören zum Zuständigkeitsbereich.

Mit Arnold Keller rückt nun ein Mann an die Seite des Generalstaatsanwalts, der operative Erfahrung, Verwaltungspraxis und politisches Fingerspitzengefühl vereint. In Zeiten zunehmender sicherheitspolitischer Spannungen ist das mehr als eine Personalie – es ist ein Signal.

Ein Signal für Kontinuität. Und für Entschlossenheit.