Grunderwerbsteuer – Dressel begrüßt Vorschläge von Lindner und mahnt Gegenfinanzierung an

Lesezeit: < 1 Minuten

Finanzsenator Andreas Dressel hat den Vorstoß von Bundesfinanzminister Christian Lindner für Länderöffnungsklauseln bei der Grunderwerbsteuer begrüßt: „Hamburger Perspektive kann man sagen: Die Richtung stimmt! Aber beim Thema Gegenfinanzierung muss der Bundesfinanzminister noch nachlegen – zum Beispiel über eine strengere Regelung der Share-Deals. Hierüber wird weiter zu sprechen sein.“

Hamburg hatte im Januar 2022 im Zuge der Hamburger Änderungen bei der Grunderwerbsteuer – seinerzeit auf Basis des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung – steuerliche Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken in Aussicht gestellt, sollte eine entsprechende Länderöffnungsklausel Gesetz werden. In diesen Bereichen würde dann – sofern eine Öffnungsklausel das erlaubt – zukünftig nur 3,5 % Grunderwerbsteuer fällig werden – statt 5,5 % in allen übrigen Fällen.

Dressel: „Wir haben in den nächsten Monaten die Chance, zu Länderöffnungsklauseln bei den Steuersätzen bei der Grunderwerbsteuer zu kommen: So könnten unter schwierigen Rahmenbedingungen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt und bei gleichzeitig herausfordernder Haushaltslage zielgerichtet steuerliche Anreize genau dort gesetzt werden, wo sie besonders nötig sind: bei jungen Familien, bei geförderten Wohnungen und bei Erbbaurechten. In diesen Bereichen können wir dann die Grunderwerbsteuer gegenüber heute sogar senken – auf den bundesweit niedrigsten Satz von 3,5 %, gegenüber 5,5 % in allen übrigen Fällen. Das haben wir im Januar mit dem Bündnis für das Wohnen verabredet. In diese Richtung werden wir auf Bundesebene agieren.“