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Steuerliche Erleichterungen für Spenden und Hilfsmaßnahmen

#UkraineHH: Steuerliche Erleichterungen für Spenden und Hilfsmaßnahmen

Für Spenderinnen und Spender sowie Hilfsorganisationen, die sich für Flüchtlinge oder für Kriegsgeschädigte aus der Ukraine engagieren, gelten ab sofort vereinfachte steuerliche Bedingungen. Die entsprechenden Regelungen wurden gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen und in einem so genannten Katastrophenerlass veröffentlicht. Die Regelungen gelten rückwirkend vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Senator Dr. […]

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