101- jähriger KZ-Wachmann zu Freiheitsstrafe verurteilt

Wachmann
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In Brandenburg wurde ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Neuruppin sprach den 101-jährigen Josef S. am heutigen Dienstag in Brandenburg an der Havel der Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord schuldig. Mit dem Strafmaß folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann begründete das Urteil damit, dass Josef S. bewusst gewesen sei, was im Konzentrationslager Sachsenhausen vor sich ging. Weil er nicht eingegriffen habe, habe er die Tötungsmaschinerie unterstützt. „Ohne die Tätigkeit der Wachleute hätten die Morde so nicht stattfinden können.“ Sie sorgten für den reibungslosen Ablauf der Tötungsmaschinerie, erklärte der Richter.

„Wir haben so viele Indizien gefunden, die alle auf Josef S. hindeuten“, so Lechtermann. Alle Zweifel seien ausgeräumt worden, deshalb sei man zu diesem Urteil gekommen. „Alles andere wäre lebensfremd.“

S. war wegen Beihilfe zum Mord an 3.518 Menschen angeklagt worden. Er hatte stets bestritten, zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen beschäftigt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft stützte sich allerdings auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Angeklagten.