Erika Andreß als OLG-Präsidentin verabschiedet

Lesezeit: 2 Minuten

Sie war nach mehr als 125 Jahren die erste Frau an der Spitze des Gerichts: Als Präsidentin bestimmte Erika Andreß 13 Jahre lang die Geschicke des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG). Nun wurde sie in den Ruhestand verabschiedet. Corona-bedingt fand die Verabschiedung im kleinen Rahmen statt.

Hamburgs oberste Richterin: Erika Andreß als OLG-Präsidentin verabschiedet

Justizsenatorin Anna Gallina sagt: „Die Justiz in Hamburg verabschiedet eine ganz besondere Richterin und Führungskraft, die einen besonderen Werdegang zurückgelegt hat. Ihr Erfolg ist hart erarbeitet und Ausdruck ihrer Willensstärke und Kompetenz. Wenn es in ihren Augen Missstände zu beseitigen gab, benannte sie diese mit klaren Worten, ohne dabei unnötig polternd auf den Tisch zu hauen. In diesem Vorgehen war und ist Erika Andreß ein gutes Beispiel dafür, dass nicht die lauten Töne den Unterschied machen, sondern konstruktive Arbeit an der Sache und mit den Menschen.“

Erika Andreß ist seit 1989 Richterin in der Freien und Hansestadt, zunächst an den Amtsgerichten, später am Hanseatischen Oberlandesgericht. Im Jahr 2000 wurde sie zur Direktorin des Amtsgerichts Hamburg-Harburg ernannt, 2003 zur Vizepräsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Seit 2007 war sie Präsidentin des OLG und stand damit den Prüfungsämtern für das erste und zweite juristische Staatsexamen und der Personalstelle für Referendare vor.

Die Nachfolge von Erika Andreß wird am 18. November bestimmt. In Hamburg werden Berufsrichterinnen und Berufsrichter vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl vorgeschlagen. Auf Basis dieses Vorschlages ernennt der Senat die Richterinnen und Richter. Der RWA hat 14 Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertretern, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richterinnen und Richtern sowie zwei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist das für Hamburg zuständige Obergericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Neben der Rechtsprechung hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit der Referendarausbildung, dem Prüfungswesen und der Einstellung neuer Richterinnen und Richter Aufgaben in der Justizverwaltung. Derzeit ist das Gericht mit 83 Richterinnen und Richtern in 20 Senaten sowie 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtrichterlichen Bereich besetzt. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht über den Oberlandesgerichten nur noch der Bundesgerichtshof

 

©Foto: BJV