„Ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit antisemitischen Gewalttaten“

Stefan Hensel | Foto: © Pressestelle des Senats
Lesezeit: 2 Minuten
Pressemitteilung 9. August 2022
„Ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit antisemitischen Gewalttaten“
Heute wurde in dem Jugendstrafverfahren wegen eines Angriffs auf einen Teilnehmer der „Mahnwache für Israel – Gegen Antisemitismus“ das Urteil verkündet. Der siebzehnjährige Angeklagte wurde für die Tat am 18. September 2021 wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch der zweite Angeklagte wurde der Beleidigung schuldig gesprochen.
Foto: JuFo – Junges Forum Deutsch-Israelische Gesellschaft Hamburg
Auf Bitte des Geschädigten hin hat Stefan Hensel – der Beauftragte für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus der Freien und Hansestadt Hamburg – im März 2022 beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag gestellt, um den Prozess zu begleiten, in dem es heute zu einem Urteil kam. Das Gericht lehnte den Antrag auf Teilnahme ab. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass im Rahmen von Jugendstrafverfahren nur äußerst restriktiv Prozessbeobachter:innen zugelassen würden. Die Ablehnung des Antrages hatte zur Folge, dass dem Wunsch des Opfers nicht nachgekommen werden konnte. Es war Herrn Hensel außerdem nicht ausreichend möglich sich in seiner Funktion als Antisemitismusbeauftragter ein konkretes Bild vom Verlauf des Prozesses und der Tat zu machen – einer von mehreren schwerwiegenden antisemitischen Übergriffen in Hamburg der letzten Jahre. Die verwehrte Zulassung verdeutlicht ein offensichtliches Defizit in der Ausübung von Befugnissen und Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer effizienten Umsetzung der Amtstätigkeit eines Antisemitismusbeauftragten.
Grundsätzlich sollten den Antisemitismusbeauftragten der Länder die Mittel und rechtliche Instrumente zur Verfügung stehen, um notwendige Informationen zu beschaffen und Vorgänge innerhalb von Institutionen zu beobachten, die für ihre Arbeit relevant sind. Schließlich besitzen die Amtsträger:innen ein außerordentliches Interesse an allen Fällen von Antisemitismus (nicht nur) in ihrem Tätigkeitsbereich. Deshalb formuliert Herr Hensel die Forderung, auch in rechtlicher Hinsicht im Sinne einer demokratischen und offenen Gesellschaft für die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus nachzubessern. Erste Gespräche sind hierfür mit den zuständigen Behörden terminiert.
Dass es bei dieser brutalen Straftat nun zu einem wegweisenden Urteil gekommen ist, begrüßt Stefan Hensel sehr. „Das Urteil ist ein klares Zeichen an alle antisemitischen Gewaltäter:innen, dass ihr Handeln nicht ohne Konsequenzen bleiben wird.“ Stefan Hensel betont die enorme Relevanz der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang. Für die Zukunft wünscht sich Herr Hensel eine stärkere strukturelle Einbindung der Antisemitismusbeauftragten sowie die Schaffung von Antisemitismusbeauftragten in den Staatsanwaltschaften.
Stefan Hensel
Beauftragter für Jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus der freien und Hansestadt Hamburg
Titelfoto: © Pressestelle des Senats