Vor dem Hintergrund kontinuierlich sinkender Infektionszahlen in Hamburg hat der Senat in seiner heutigen Sondersitzung erste Lockerungen für den Fall beschlossen, dass die 7-Tage-Inzidenz auf Grundlage des in Hamburg aktuell berechneten Grenzwertes an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegt.
Wenn die derzeitige Entwicklung anhält, kann das bereits Mitte nächster Woche – also mitten in den Maiferien – der Fall sein. Zu den ersten Lockerungen zählt, dass alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen unmittelbar nach den Maiferien ab Montag, 17. Mai, wieder im Wechselunterricht in die Schule kommen können. Das gilt ausdrücklich auch für die Jahrgansstufen, die bislang vom Präsenzunterricht ausgeschlossen waren.
Hamburgs Schulsenator: Vorsichtige weitere Öffnung ist jetzt möglich
Schulsenator Ties Rabe: „Ich freue mich über diese Entwicklung. Die voraussichtliche Öffnung der Schulen für alle Jahrgangsstufen ist für die Eltern und Kinder sowie für die Schulen eine gute Nachricht, die große Erleichterung in vielen Familien auslösen wird. Gleichzeitig stellt diese Veränderung die Schulen und besonders die Schulleitungen jetzt vor große Aufgaben. Denn natürlich ist es für die Planung nicht einfach, dass sich diese positive gesundheitliche Entwicklung ausgerechnet in den Ferien vollzieht und dadurch die Planung des Wechselunterrichts für die Zeit ab Montag, 17. Mai, für die Schulen nicht leicht ist.“
Mit Ausnahme der Grundschulen und Abschlussklassen hatten Kinder und Jugendliche seit März letzten Jahres fast ein dreiviertel Jahr lang keinen Unterricht in der Schule gehabt und konnten in den letzten fünf Monaten nicht mehr in der Schule lernen. Gerade jüngere Schülerinnen und Schüler sind auf die Begleitung und Anleitung durch Lehrkräfte und Pädagogen angewiesen. Sie brauchen zudem die Schule als Ort des sozialen Lernens, als Begegnungsstätte mit Gleichaltrigen und als Struktur für ihren Tagesrhythmus.
Senator Rabe: „Ich freue mich, dass wir die jetzt entstehenden Spielräume nutzen und Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen ermöglichen können.“
Die voraussichtliche Öffnung der Schulen würde bedeuten, dass neben den Jahrgangsstufen 5 und 6 ab dem 17. Mai 2021 auch die Jahrgangsstufen 7, 8, 11 und 12 an den Stadtteilschulen und 7, 8, 9 und 11 an den Gymnasien in den Wechselunterricht an die Schulen zurückgeholt werden können. Damit hätten die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge in den letzten Wochen vor den Sommerferien die Chance, wieder an Präsenzangeboten in Schule teilnehmen zu können. Zurzeit dürfen rund 60 Prozent der 200.000 Schülerinnen Schüler der allgemeinbildenden Schulen im Wechselunterricht in der Schule lernen, rund 40 Prozent lernen dagegen ausschließlich zu Hause.
Der Wechselunterricht wird auch weiterhin so organisiert, dass die Hälfte aller Unterrichtsstunden in der Schule erteilt wird. Kinder und Eltern können das neue Angebot wahrnehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Denn die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben. Wenn Eltern beispielsweise aufgrund erheblicher gesundheitlicher Risiken im Familienkreis Bedenken gegen den Wechselunterricht haben, können ihre Kinder auch weiterhin im reinen Distanzunterricht zu Hause lernen. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass weniger als zwei Prozent aller Eltern von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen.
An Tagen ohne Präsenzunterricht können Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht lernen können, weiterhin im Ausnahmefall die schulische Betreuung in Anspruch nehmen.
Weiterhin gelten für den Schulbetrieb besondere Sicherheitsregeln. So müssen sich alle Schülerinnen zwei Mal pro Woche mit einem Schnelltest selbst testen. Wer den Test verweigert, darf die Schule nicht betreten und lernt im Distanzunterricht zu Hause. Beschäftigte testen sich sogar drei Mal pro Woche. Alle Schulbeteiligten müssen in der Schule durchgängig eine medizinische Maske tragen, die nur in besonderen Ausnahmefällen für kurze Zeit abgenommen werden darf. Durchgängig müssen alle Schulbeteiligten den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, diese Regelung gilt auch in den Klassen- und Unterrichtsräumen. Überdies müssen alle Klassen- und Unterrichtsräume alle 20 Minuten für 5 Minuten mittels Stoßlüftung kräftig gelüftet werden, um eine Infektion durch Aerosole zu vermeiden. Die Schulen verfügen zudem über ein eigenes Budget, um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Lüftung einzuleiten, beispielsweise die Aufstellung der so genannten „CO2-Ampeln“, die bei verbrauchter Luft per Warnton zum Lüften auffordern.
Diese und zahlreiche weitere Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Schulbetrieb deutlich sicherer geworden ist.