CoronaVirus und Regelungen für Einreisende und Rückkehrende

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Reisende in Risikogebiete für Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus sowie in Regionen mit Auftreten von entsprechenden Fällen sind einem erhöhten Risiko für eine Infektion ausgesetzt. Sie können sich und andere durch allgemeine Regeln wie gute Händehygiene und Husten- und Niesetikette schützen (www.infektionsschutz.de).

Reiserückkehrer sollten sich selbst grundsätzlich für mindestens 14 Tage nach Reiserückkehr täglich hinsichtlich Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden beobachten.

Darüber hinaus gelten aktuell besondere Hinweise für Reisende aus den genannten Gebieten nach Hamburg, wobei eine alleinige Durchreise durch Risikogebiete nicht als Aufenthalt gilt:

1. Reisende, die aus den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten zurückreisen oder einreisen (www.rki.de/covid-19-risikogebiete), wird dringend empfohlen, sich für die Dauer von 14 Tagen in die freiwillige häusliche Isolation zu begeben. In dieser Zeit sollten Kontakte, soweit möglich, reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dabei sollten insbesondere Kontakte zu älteren und/oder chronisch kranken Menschen gemieden werden. Beim Auftreten von grippalen Krankheitszeichen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden sollte der Hausarzt oder der Arztruf 116117 angerufen werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden (Stand: 14. März 2020, 15.00 Uhr), sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon erfolgen, ob sie Symptome haben oder nicht. So helfen sie, ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.

2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und die notwendigen Schritte absprechen.

3. Schülerinnen und Schüler inklusive Ganztag/GBS sowie in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreute Kinder, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, nehmen – unabhängig von Symptomen – nicht am Schulbetrieb teil beziehungsweise besuchen keine Kita, vermeiden unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause (die 14 Tage sind ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Risikogebietes zu zählen). Grundlage hierfür ist eine Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde.

Die noch laufenden Schulferien werden zunächst bis zum 29. März 2020 verlängert. In dieser Zeit wird für Eltern, die keine alternative Betreuung ihrer Kinder sicherstellen können, eine ganztägige Betreuung für Kinder bis 14 Jahre von 8-16 Uhr sichergestellt. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird die Betreuung auch über die Altersgrenze hinaus sichergestellt. Die Lehrkräfte organisieren in dieser Zeit Lernangebote, die die Schülerinnen und Schüler zu Hause bearbeiten sollen. Um die Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, nicht zu gefährden, finden alle Prüfungen wie geplant statt. Zusätzlich werden zur Sicherheit weitere Nachschreibetermine angeboten. Auch in den Berufsschulen ruht der Unterrichtsbetrieb. Die Auszubildenden sollen in ihrer Schulzeit stattdessen, wenn möglich, in ihren Ausbildungsbetrieb arbeiten. Das gilt insbesondere für auszubildende Pflegekräfte für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege.

Eltern von Kindern aus Kindertageseinrichtungen werden dringlich dazu aufgerufen, ihre Kinder bis zunächst 29. März 2020 grundsätzlich zu Hause zu betreuen. Auf eine Betreuung bei den Großeltern oder anderen Personen, die zur Risikogruppe gehören, sollten Eltern allerdings im Interesse des Schutzes dieser Personen verzichten. Eine Betreuung der Kinder für alle, die unbedingt darauf angewiesen sind, wird sichergestellt. Für die Kinder dieses Personenkreises bleiben die Kitas geöffnet. Die Betreuung steht somit vornehmlich Personen zur Verfügung, deren Tätigkeit bedeutsam ist für die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Für den Fall, dass eine Schließung einzelner Kitas durch das Gesundheitsamt veranlasst werden muss, wird die Betreuung im oben genannten Sinne in einer anderen Kita sichergestellt.

4. Bei Beschäftigten gemäß Ziffer 1, die in sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereichen tätig sind (zum Beispiel Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Pflege, der öffentlichen Unterbringung, des Erziehungswesens, zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie der infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme abgewogen werden. Das Risiko der Infektionsweitergabe bei Aufnahme einer Tätigkeit innerhalb von 14 Tagen nach Verlassen des Risikogebietes ist nach derzeitigem Kenntnisstand soweit vermindert, dass eine Arbeitsaufnahme für diese Berufsgruppen möglich erscheint, wenn

a) ein nach 4-6 Tagen nach Verlassen des Risikogebietes durchgeführter Test auf SARS-CoV-2 negativ ausfällt (Kostenübernahme durch Arbeitgeber wird empfohlen),

b) weder vor noch nach diesem Zeitpunkt innerhalb der 14-Tage-Frist Krankheitszeichen oder positive Testergebnisse beim Reisenden auftreten und dies dem Arbeitgeber täglich bestätigt wird,

c) in den 14 Tagen nach Verlassen des Risikogebietes keinerlei Krankheitszeichen oder positive Testergebnisse bei Mitreisenden aufgetreten sind und

d) die Möglichkeiten von betrieblichen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft werden.

5. Für selbständig tätige Personen gelten die Ziffern 1 und 4 gleichermaßen.

6. Reisende aus Ländern und Regionen, in denen SARS-CoV-2-Fälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind (www.rki.de/covid-19-fallzahlen), wird vor Dienstantritt empfohlen, telefonisch mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen abzustimmen (zum Beispiel Nutzung von Homeoffice). Beim Auftreten von grippalen Krankheitszeichen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden sollte der Hausarzt oder der Arztruf 116117 angerufen werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dann sollten auch unnötige Kontakte vermieden und wenn irgend möglich zu Hause geblieben und die Hust- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachtet werden.

7. Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann unter https://tools.rki.de/plztool/ ermittelt werden.

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Quelle: © Hamburger Stadtportal