Wohngeld Plus seit wenigen Tagen in Kraft: Hamburg bewilligt erste Anträge

Quelle: BMWSB
Lesezeit: 4 Minuten

Seit 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft. Nach Schätzungen des Bundes soll Wohngeld Plus dreimal mehr Menschen finanziell unterstützen als bislang. Für Hamburg wird angenommen, dass rund 37.500 Haushalte von der Wohngeldreform profitieren, wovon rund 25.000 Haushalte erstmalig einen Wohngeldanspruch erhalten. Um das erhöhte Antragsaufkommen von Beginn an aufzufangen, hat die Stadt Hamburg schon frühzeitig zum 1. Dezember 2022 eine Zentrale Wohngeldstelle eingerichtet. Nun liegen erste Zahlen vor.

Karen Pein, Senatorin in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Bild: © Jan-Niklas Pries / Senatskanzlei Hamburg
Karen Pein, Senatorin in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Bild: © Jan-Niklas Pries / Senatskanzlei Hamburg

 

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Wohnen darf kein Luxus sein. Besonders in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten muss es auch bei geringem Einkommen möglich sein, die Miete zu bezahlen. Mit dem neuen Wohngeld unterstützen wir daher gezielt bei der Bewältigung gestiegener Wohnkosten. Schon sehr frühzeitig haben wir uns auf die voraussichtliche Verdreifachung der Anträge eingestellt. Mit der Zentralen Wohngeldstelle Hamburg reagieren wir schnell, unbürokratisch und bürgernah auf die erwarteten Anträge, damit die Unterstützung auch schnell und direkt bei den Menschen ankommt. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich für die reibungslose Umsetzung der Wohngeldreform eingesetzt haben.“

Melanie Schlotzhauer Bild: © Senatskanzlei / Daniel Reinhardt
Melanie Schlotzhauer Bild: © Senatskanzlei / Daniel Reinhardt

 

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Die gestiegenen Kosten stellen zurzeit viele Menschen vor große Probleme. Hamburg verfügt über ein großes Netz an Unterstützungsmöglichkeiten, um Bürgerinnen und Bürger in schwierigen Lagen zu helfen. Das Wohngeld Plus richtet sich dabei an Menschen, die bislang noch keine Sozialleistungen beziehen, in deren Rahmen Kosten für die Wohnung berücksichtigt sind. Nach der Reform haben deutlich mehr Haushalte einen Anspruch auf den Zuschuss als zuvor. Davon können insbesondere Geringverdienende, Alleinerziehende sowie Rentnerinnen und Rentner profitieren.“

Bezirkssenatorin Katharina Fegebank | Foto: © Armin Levy
Bezirkssenatorin Katharina Fegebank | Foto: © Armin Levy

 

Bezirkssenatorin Katharina Fegebank: „Die Einrichtung der zentralen Wohngeldstelle ist ein gutes Beispiel für die enge Zusammenarbeit zwischen den Fachbehörden und den Bezirksämtern. Mein Dank gilt hier insbesondere dem Bezirksamt Eimsbüttel, das in dieser Aufgabe die bezirkliche Koordination übernommen hat. Wir haben ein Modell gefunden, das es uns ermöglicht, die Bürgerinnen und Bürger in Zeiten finanzieller Not effizient und schnell zu unterstützen. Derzeit werden Neuanträge in der zentralen Wohngeldstelle entschieden, die Bezirksämter können sich auf die bisherigen wohngeldberechtigten Kundinnen und Kunden konzentrieren. Diese Aufteilung trägt aktuell zu erheblichen Entlastungen bei. Damit wir überall einen überzeugenden Service anbieten können, arbeiten die Mitarbeitenden in den bezirklichen Wohngeldstellen die neuen Kolleginnen und Kollegen der zentralen Wohngeldstelle ein. Ich freue mich, dass schon so früh im Jahr erste Anträge positiv beschieden werden konnten.“

Zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 4. Januar 2023 sind insgesamt 2.591 Neuanträge eingegangen. Sämtliche gestellten Anträge befinden sich derzeit in Bearbeitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neuen Zentralen Wohngeldstelle Hamburg. Gleich am ersten Arbeitstag nach Inkrafttreten der Reform, dem 2. Januar 2023, wurden die ersten positiven Bescheide erstellt werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt derzeit bei zehn Wochen, sie ist jedoch stark abhängig vom jeweiligen Einzelfall und ob es etwa zur Nachforderung von Unterlagen kommt. In vielen Fällen beginnt die Wohngeldzahlung schon weitaus früher.

Das Interesse am reformierten Wohngeld ist insgesamt hoch. Um das vervielfachte Antragsaufkommen von Beginn an aufzufangen, hat die Stadt Hamburg die neue Zentrale Wohngeldstelle schon frühzeitig zum 1. Dezember 2022 eingerichtet. Bis März 2023 wird diese auf insgesamt rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt sein. Allein die zentrale Internetplattform www.hamburg.de/wohngeld zählte zuletzt mehr als doppelt so viele Besuche als noch einen Monat zuvor. Nach 2.034 Besuchen in der Woche vom 28. November 2022 bis 4. Dezember 2022 wurde das Angebot zwischen dem 26. Dezember 2022 und dem 1. Januar 2023 insgesamt 5.214 Mal besucht. Auch die neue Telefon-Hotline zum Wohngeld wird sehr gut angenommen. Der am 15. November 2022 gestartete Service verzeichnete bis zum 31. Dezember 2023 insgesamt 2.853 Anfragen. Davon waren 974 im November 2022, 1.879 im Dezember 2022.

Bisherige Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger mussten zum Jahreswechsel nichts veranlassen. Die bestehenden Ansprüche in den laufenden Wohngeldfällen wurden bereits automatisch überprüft, die Höhe neu berechnet und ein neuer Bescheid erstellt. Von diesem Verfahren profitierten bereits knapp 10.000 Haushalte.

Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem eher geringen Einkommen. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete oder der finanziellen Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestritten wird. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen, die Wohnkosten bereits berücksichtigen (wie Bürgergeld oder Grundsicherung/Sozialhilfe), können gleichzeitig kein Wohngeld erhalten.

Die Höhe des Wohngelds berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Voraussichtlich wird sich der Wohngeldzuschuss pro berechtigtem Haushalt um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes: Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat. Eine dauerhafte, integrierte Heizkostenkomponente sorgt zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können. Bewilligtes Wohngeld wird ab dem Monat geleistet, in dem der Antrag vorliegt. Somit gehen Bearbeitungszeiten nicht zu Lasten der Antragstellenden: Bei Vorliegen der Voraussetzungen für Wohngeldbezug werden die Leistungen rückwirkend für den Zeitraum ab Antragseingang ausgezahlt.

Zuständig für alle Neuanträge ist die neue Zentrale Wohngeldstelle Hamburg. Anträge können per E-Mail oder per Post eingereicht werden, ein reiner Online-Antrag ist ab kommender Woche möglich. Zahlreiche Formulare, Hintergründe und Informationen bietet die Website www.hamburg.de/wohngeld. Wesentliche Informationen sind auf Englisch, Französisch, Ukrainisch, Russisch, Farsi, Arabisch und Türkisch übersetzt. Der dortige Wohngeldrechner bietet zudem einen guten Überblick, wer voraussichtlich anspruchsberechtigt ist. Über die Hotline 040/428 28 6000 beantwortet die Zentrale Wohngeldstelle Hamburg werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr auch telefonisch Fragen zum Wohngeld und bietet Unterstützung etwa bei der Nutzung des Wohngeldrechners oder im Rahmen der Antragstellung.

 

© Pressestelle des Senats