Abschlussprüfungen: 2023 noch Erleichterungen – nächstes Jahr Rückkehr zur Normalität

Hamburg
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Deutschlandweit fand während der Corona-Pandemie rund 38 Wochen lang kein ordentlicher Unterricht statt. Damit Schülerinnen und Schüler dadurch keine Nachteile haben, hatte die Kultusministerkonferenz (KMK) auf Initiative Hamburgs im Januar 2021 beschlossen, dass die Länder die Abschlussprüfungen an die schwierige Lage anpassen können. Da Unterricht und Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen auch im vergangenen Schuljahr noch nicht wie gewohnt stattfinden konnten, haben sich die Kultusministerinnen und -minister jetzt darauf geeinigt, dass die Abschlussprüfungen im aktuellen Schuljahr 2022/23 noch ein letztes Mal unter erleichterten Bedingungen stattfinden können. Damit ist jedoch 2024 Schluss. ​​​​​​​

Bildungssenator Ties Rabe: „2023 darf es noch ein letztes Mal Erleichterungen bei den Abschlussprüfungen geben. Gleichzeitig kündigen wir jedoch entsprechend des KMK-Beschlusses an, dass im nächsten Schuljahr 2023/24 die Abschlussprüfungen in allen Schulabschlüssen wieder entsprechend den vor Corona geltenden Regeln durchgeführt werden.“ Laut KMK-Beschluss können die Abschlussprüfungen am Ende dieses Schuljahres noch einmal genauso gestaltet werden wie die Prüfungen der Jahre 2021 und 2022. Die erworbenen Abschlüsse sind dabei denen früherer und späterer Jahrgänge gleichwertig und werden von allen Ländern gegenseitig anerkannt – so hatte es die KMK im Januar 2021 beschlossen. Laut aktuellem KMK-Beschluss sollen die coronabedingten Erleichterungen ab 2024 entfallen.

Dank der moderaten Erleichterungen hatten die Abschlussjahrgänge der beiden Corona-Jahre für den Ersten Schulabschluss (ESA), den Mittleren Schulabschluss (MSA) und das Abitur die gleichen Chancen auf einen guten Schulabschluss wie die Jahrgänge in Vor-Corona-Zeiten. Rabe: „Für die Abschlussprüfungen im Schuljahr 2022/23 sollen nun ein letztes Mal Regelungen getroffen werden, die für die Schülerinnen und Schüler die pandemiebedingten Nachteile in der Vorbereitung dieser Abschlussprüfungen ausgleichen helfen. Die Regelungen entsprechen weitestgehend den Regelungen, die für die Abschlussprüfungen im Schuljahr 2021/22 getroffen wurden.“

Die entsprechenden Regelungen bei den Abiturprüfungen betreffen unter anderem die Arbeitszeit, die für alle schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten verlängert wird. Die Verlängerung trägt dem Umstand Rechnung, dass den Schülerinnen und Schülern in der Vorbereitung die Übungszeit fehlt. Die zusätzliche Arbeitszeit soll ermöglichen, in Ruhe Lösungswege zu entwickeln. Außerdem sollen sich die Jugendlichen unter den schwierigen Rahmenbedingungen gezielter vorbereiten können. Dafür wurden die Lehrkräfte und Schulen noch genauer über die Abiturthemen informiert. Diese Präzisierung ermöglicht es Schülern sowie Lehrkräften, sich zielgerichteter vorzubereiten.

Darüber hinaus gibt es im Fach Mathematik erneut eine Auswahlmöglichkeit. Weil aufgrund der Einschränkungen des Unterrichts nicht alle Themengebiete in Mathematik in der üblichen Tiefe gelernt werden konnten, bekommen die Schulen in diesem Jahrgang eine Wahlmöglichkeit. Die vier Aufgabenteile werden um einen weiteren Aufgabenteil zur Analysis ergänzt und die Lehrkräfte streichen für ihren Kurs je nach Unterrichtsvorbereitung entweder den Aufgabenteil zur Linearen Algebra/Analytischen Geometrie oder den Aufgabenteil zur Stochastik oder den ergänzten Aufgabenteil zur Analysis. Dadurch können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte die Prüfungsvorbereitungszeit gezielter nutzen und sich passgenauer vorbereiten.

An den Abschlussprüfungen zum Mittleren Schulabschluss, mit denen auch Übergangsberechtigungen beispielsweise in die gymnasiale Oberstufe erworben werden, soll wie in anderen Bundesländern auch grundsätzlich festgehalten werden. Um jedoch für die Schülerinnen und Schüler eine angemessene Vorbereitung auf diese Prüfungen zu ermöglichen, wird die Anzahl der vorgesehenen Prüfungen auch in diesem Schuljahr noch einmal halbiert. Damit finden nur drei statt sechs Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss statt. Von diesen drei Prüfungen werden zwei als zentrale schriftliche Prüfungen und eine als mündliche Prüfung durchgeführt. Die Prüflinge können wählen, in welchen Fächern sie sich schriftlich und in welchem Fach sie sich mündlich prüfen lassen. Diese Maßnahme soll es zudem den Schulen und den Lehrkräften ermöglichen, den normalerweise erforderlichen, erheblichen Zeitaufwand für die Durchführung der Prüfungen zu nut-zen, um stattdessen die Schülerinnen und Schüler zu unterrichten und Lernrückstände aufzuholen. Darüber hinaus wird die Bearbeitungszeit in den schriftlichen Prüfungen jeweils um 30 Minuten verlängert, um fehlende Übungszeit auszugleichen.

Nach dem Vorbild der Länder Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen wird auf die Abschlussprüfungen für den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss auch im Schuljahr 2022/23 ein letztes Mal vollständig verzichtet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dennoch wie in den anderen Bundesländern auch ein vollwertiges Abschlusszeugnis und somit einen vollwertigen Schulabschluss, der mit den Vorgaben der Kultusministerkonferenz konform ist. Dazu wird die Jahresnote der einzelnen Fächer, mit der das Erreichen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses festgestellt wird, ausschließlich aufgrund der im laufenden Schuljahr erbrachten Unterrichtsleistungen gebildet.

Die Vereinbarung der KMK über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I sieht vor, dass der Hauptschulabschluss erteilt wird, wenn in allen Fächern wenigstens ausreichende Leistungen vorliegen oder schlechtere Leistungen ausgeglichen werden. Prüfungen werden in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. Da viele andere Bundesländer einen ersten Schulabschluss ohne Durchführung von Prüfungen vergeben, entsteht den Schülerinnen und Schülern durch diese Regelung kein Nachteil auf dem bundesweiten Ausbildungsmarkt oder ihrem weiteren Bildungsweg.

Auch im Schuljahr 2022/23 soll zudem auf die zentrale schriftliche Überprüfung in den Gymnasien verzichtet werden. Die zentralen schriftlichen Überprüfungen, die für den 31. Januar, den 2. und 6. Februar 2023 geplant sind, entfallen und werden durch eine Klassenarbeit ersetzt, die durch die zuständigen Fachlehrkräfte erstellt wird. Diese Klassenarbeit muss nicht denselben Umfang wie die geplante zentrale schriftliche Überprüfung haben. Mit dem Entfall der zentralen schriftlichen Überprüfung erhält die zusätzliche dezentrale Klassenarbeit das Gewicht einer „normalen“ Klassenarbeit. Die mündliche Überprüfung findet wie geplant statt.