#Hamburg: Pilotprojekt zur SocialCard gestartet

Hamburg
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Mit der SocialCard sollen Leistungsempfängerinnen und -empfänger einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu ihren Leistungen haben, auch die Verwaltung wird entlastet. Sie ist so ausgestaltet, dass die staatlich bereitgestellten Finanzmittel für den eigenen Lebensunterhalt und gesellschaftliche Teilhabe eingesetzt werden.

Pilotprojekt zur SocialCard gestartet

Als eines der ersten Bundesländer in Deutschland hat sich Hamburg bereits 2023 mit der Einführung guthabenbasierter Bezahlkarten für Menschen beschäftigt, die Geld aus städtischen Leistungssystemen erhalten. In einem Pilotprojekt werden nun die ersten SocialCards ausgegeben und damit auch Erfahrungen für die bundesweite Einführung einer solchen Bezahlkarte gesammelt.

Bei der SocialCard handelt es sich um eine Visa Guthaben-Karte, die ohne hinterlegtes Konto funktioniert. Sie ermöglicht einen schnellen, unkomplizierten und diskriminierungsfreien Zugang zu staatlichen Geldleistungen. Vorteil: Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger müssen nicht mehr zu einer Behörde oder Kassenstelle kommen, sie sparen damit Wege und Zeit. Gleichzeitig werden so die bezirklichen Zahlstellen entlastet.

Zunächst erhalten neu ankommende Asylsuchende eine SocialCard, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben und denen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt werden. Diese Personen werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen vornehmlich mit Sachleistungen versorgt, erhalten darüber hinaus aber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Betrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Dieser bundesrechtlich festgelegte Betrag in Höhe von 185 Euro (204 Euro abzüglich HVV-Mobilitätskarte) pro Monat für alleinstehende Erwachsene wird künftig über die SocialCard zur Verfügung gestellt. Jede Person über 18 Jahre bekommt eine eigene Karte. Geldbeträge für Kinder unter 18 Jahre werden auf die Karte der Mutter oder des Vaters geladen.

Anders als bei einer herkömmlichen Kreditkarte, gibt es keinen Kreditrahmen. Es kann nur der Betrag genutzt werden, der auf der Karte aufgeladen ist. Der Guthabenstand kann online oder über eine entsprechende App abgefragt werden. Die Nutzung ist sowohl als Karte, wie auch über eine entsprechende App auf dem Smartphone in allen Geschäften und bei Dienstleistern möglich, die Kartenzahlung akzeptieren. Weiterhin ermöglicht sie eine Bargeldauszahlung von bis zu 50 Euro monatlich pro volljährige Person. Pro minderjährige Person im gleichen Haushalt können zusätzlich 10 Euro monatlich abgehoben werden.

Im Ausland und im Online-Handel kann die SocialCard hingegen nicht genutzt werden. Auch Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich. Damit soll verhindert werden, dass Betroffene dazu gedrängt werden könnten, ihr persönliches Guthaben ins Ausland z. B. an kriminelle Schleppernetzwerke weiterzuleiten.

Im November 2023 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz, eine Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bundesweit einzuführen. Hamburg beteiligt sich als eines von 14 Bundesländern an einem im Januar 2024 gestarteten gemeinsamen Vergabeverfahren und bringt die Erfahrungen aus dem Hamburger Pilotprojekt zur SocialCard in das weitere Verfahren ein. Mit der Einführung der bundesweiten Bezahlkarte ist nicht vor Sommer 2024 zu rechnen. Bis dahin erproben zahlreiche Kommunen in Deutschland eigene Bezahlkartensysteme.

Weitere Informationen zur SocialCard finden Sie unter: https://www.hamburg.de/socialcard.