Begriff Rasse im Grundgesetz – Hamburg schlägt Änderung vor

Hamburg
Lesezeit: 2 Minuten

Das Grundgesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund der Rasse. Der Begriff ist aber problematisch, denn er suggeriert, es gäbe eine biologische Begründung, Menschen in Rassen einzuteilen. Der Senat setzt sich nun im Bundesrat dafür ein, dass der Begriff ersetzt wird, um deutlich zu machen, dass wir keine rassistische Diskriminierung dulden.

Begriff Rasse im Grundgesetz: Hamburg schlägt Änderung in rassistisch vor

Justizsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Es ist ein starkes und notwendiges Zeichen, den Begriff im Grundgesetz zu ändern. Er hat dort nichts verloren, weil es zwar Rassismus gibt, aber eben keine Rassen. Eine Einteilung von Menschen in Gruppen mit vermeintlich vererblichen Fähigkeiten und Eigenschaften ist wissenschaftlich nicht haltbar. Sie widerspricht auch dem Geist und dem Menschenbild des Grundgesetzes.“

In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Das Verbot der Diskriminierung wegen der Rasse wurde als Reaktion auf den Rassenwahn des NS-Staates in das Grundgesetz aufgenommen. Der Begriff kann allerdings bewusst oder unbewusst als Beleg dafür verstanden werden, dass es Rassen beim Menschen gibt und Menschen deshalb nach vererblichen Merkmalen kategorisiert und gewertet werden können – der Kern der Rassentheorien.

Der Hamburger Senat schlägt deshalb nun in seiner Bundesratsinitiative vor, den Begriff „Rasse“ durch die Formulierung „rassistisch“ zu ersetzen. Das Schutzniveau würde dadurch nicht gesenkt werden. Grundgesetzänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit des Bundestags und des Bundesrats. Verbände wie das Deutsche Institut für Menschenrechte fordern seit vielen Jahren, den umstrittenen Begriff zu ändern.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte analysierte: „Der Gebrauch des Begriffs Rasse im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes trägt dazu bei, rassistisches Denken zu verstetigen, da er einem Menschenbild Vorschub leistet, wonach es unterschiedliche menschliche Rassen gebe. Dabei ist jede Theorie, die auf die Existenz unterschiedlicher menschlicher Rassen abstellt, in sich rassistisch. Solange der Begriff in Bezug auf Menschen verwendet wird, löst er Irritation und Sprachlosigkeit aus, bis hin zu persönlichen Verletzungen. Dabei ist seine Verwendung keinesfalls notwendig.“

Durch die von Hamburg vorgeschlagene Änderung würde es im Grundgesetz dann heißen: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“