Behar-Bechukotai: ein Schabbat-Jahr (Schemitta) für das Land

Lesezeit: 4 Minuten

G’tt befiehlt uns ein Schabbat-Jahr (Schemitta) für das Land: Im siebten Jahr darf das Land nicht kultiviert werden. Was immer sich ohne das vorherige Säen ergibt, darf gegessen werden. Nach sieben x sieben Jahren ist das 50. Jahr. Ein Jowel-Jahr, in dem das Land auch brach liegen muss. G’tt wird in den vorherigen Jahren für reiche Ernten sorgen. Im Jowel-Jahr werden zudem die Sklaven freigelassen und jeder bekommt seinen ursprünglichen Landbesitz zurück.

Die Jüdischen Jahre 5768 und 5775 waren Schemitta-Jahre und das jüdische Jahr 5782 wird wieder ein Schemitta-Jahr oder Schabbat-Jahr sein.

 

ein ganzes Jahr lang Zeit für das Thora-Lernen

Für den Jüdischen Bauern war es ein Jahr des „über die Runden Kommens“, denn er erhielt nur ein geringes Einkommen. Er konnte dies Jahr aber auch auf gute Art und Weise nutzen, wenn er sich zuvor wirtschaftlich auf das Schemitta-Jahr vorbereitet hatte, und indem er sich auf die Möglichkeit freute, ein ganzes Jahr lang Zeit für das Thora-Lernen zu haben, ohne arbeiten zu müssen, und dadurch, dass sich das Land durch das Brachliegen erholte. In Levitikus (25:1ff) heißt es, dass das Land vollständig ruhen muss.

Ich hatte die Gelegenheit, die Schemitta vor ein paar Jahren als Verbraucher zu erleben. Ein Pfund Erdbeeren zu kaufen war und ist ein ernstes Problem. Gemüse oder Früchte können verboten, politisch nicht erwünscht, unter restriktiven Bedingungen erlaubt oder völlig in Ordnung sein.

 

Verschiedene Gepflogenheiten

Was war da los?

– Einige Bauern hatten ihr Land nicht verkauft und bearbeiteten es einfach weiter. Ihre Produkte waren nach Jüdischem Gesetz eigentlich verboten. Für Baumfrüchte wollen große Rabbiner eine Ausnahme machen: Sie sind zum Verzehr erlaubt, müssen aber mit Keduschat Schewi’it gegessen werden – unter Beachtung der Heiligkeit der Produkte des Schemitta-Jahres.

– Andere Bauern hatten ihr Land über die Organisation Tzohar (von mizrachischen Rabbinern) oder über den ehemaligen sephardischen Oberrabbiner Ovadja Yosef an einen arabischen Landwirt verkauft. Mit Einschränkungen durften sie ihr Land bewirtschaften. Ihre Produkte waren erlaubt und konnten sogar exportiert werden, wenn man es für halachisch korrekt hielt, das Land zu verkaufen. Für das Oberrabbinat von Israel entspricht das nicht der Halacha. In der Tat ist der Chazon Isch der Meinung, dass der Verkauf nicht möglich ist. Obwohl das Land nicht-Jüdisches Eigentum ist, haben die Früchte immer noch Keduschat Schewi’it- Heiligkeit des siebten Jahres und müssen auf heiligende Art und Weise verzehrt werden, so der Chazon Isch.

– Eine dritte Gruppe von Ladenbesitzern kaufte hauptsächlich in Ausland. Diese Produkte hatten nicht die Heiligkeit des Schemitta-Jahres und mussten nicht auf heiligende Art und Weise verzehrt werden.

– Eine vierte Gruppe von Bauern nutzte das Otzar-Bait-Din und übergab ihr Land dem Bait-Din (dem Jüdischen Gerichtshof), so dass das Gemüse und die Früchte durch das Bait-Din auf den Markt kamen. Die verschiedenen Verbote waren weniger streng, weil das Land – nach der Übertragung an die Baite Din – nicht mehr im Privatbesitz der Bauern war. Die Versorgung mit Obst und anderen landwirtschaftlichen Produkten war dadurch gesichert.

Otzar-Bait-Din wurde häufig gebildet. An den Produkten selbst durfte kein Geld verdient werden. Allerdings durften die Lieferanten ihren Kunden die Kosten für Abfüllung, Verpackung, Transport, Versicherung und Pflege in Rechnung stellen. Die Produkte hatten die Heiligkeit des Schemitta-Jahres, waren aber nicht für den „normalen“ Markt verboten. Doch diese Produkte durften nicht verkauft und nur auf heiligende Art und Weise verzehrt werden.

Das bedeutet, dass diese Früchte nicht vernichtet werden durften. Reste wurden zu Hause in einer Plastiktüte aufbewahrt, bis sie verwest waren. Erst dann wurden sie in einer normalen Mülltonne entsorgt.

Die Hawdala-Kerze sollte nach dem Schabbat nicht in Schemitta-Wein ausgedrückt werden, weil dies eine nutzlose Zerstörung ist. Früchte mit Keduschat Schemitta durften in Jüdischen Geschäften nicht ge- und verkauft werden (in nicht-Jüdischen Geschäften ist dies problemloser. Wenn dies geschah, erhielt auch das Geld, mit dem es bezahlt wurde, die Heiligkeit der Schemitta und das Geld durfte nur für den heiligen Verbrauch verwendet werden.

– Und dann gibt es Kibbuzim und Bauern, die das Schemitta-Jahr sehr streng eingehalten haben und nicht gesät, nicht geerntet und somit nichts auf den Markt gebracht haben. Einige Kibbuzim wechselten zu einer erlaubten Form der Hydrokultur (Anbau auf Wasser), um das Verbot des Anbaus auf dem Land nicht zu verletzen. Ihre Produkte sind völlig in Ordnung.

Bei jedem einzelnen Obst oder Gemüse in oder außerhalb des Heiligen Landes musste ein rechtschaffener Jude nachfragen, woher es kam. Da dies unpraktisch ist, konnte man nur in Gemüseläden mit einem Hechscher (Koscher-Zertifizierung von einem anerkannten Rabbinat) oder in zertifizierten Fabriken kaufen. Erst dann konnte man entscheiden, ob die Frucht erlaubt war und die Heiligkeit der Schemitta hatte oder nicht.

Author: © Oberrabbiner Raphael Evers | Raawi Jüdisches Magazin

 

Proclamation of Chief Rabbi, Rav Avraham Yitzchak HaKohen Kook, Regarding The Importance of Shemitah Observance, and collecting for a communal fund to support those who observe shmita without compromise.