Am Fasttag des Erstgeborenen ist es üblich, jedes Jahr kurz vor Pessach einen Sijum, das Ende eines Traktats aus dem Talmud, zu halten.
Die Erstgeborenen feiern dies und brauchen nicht mehr zu fasten, weil sie an einer Simcha teilgenommen haben, einer religiösen Feier, bei der ein Teil des Talmuds verlesen wird.
Normalerweise kommen wir in der Synagoge zusammen, um den Talmud zu lesen, aber dieses Jahr können wir wegen der Corona nicht. Also werden wir es dieses Jahr beim Zoom machen. Viele große Gelehrte haben dies als eine gültige Feier eines Sijums identifiziert und anerkannt.
In diesem Jahr lesen wir aus dem Traktat Pessachim, das über alle Aspekte des Feierns des Pessachfestes spricht. Der letzte Abschnitt dieses Traktats beschäftigt sich mit Pidjon Haben, der Auslösung der erstgeborenen Söhne.
Da bei einer Zoom-Versammlung kein Minjan (die erforderliche Anzahl von Männern) anwesend ist, kann kein Kaddisch gesprochen werden.
PIDJON HABEN – die Auslösung des erstgeborenen Sohnes
In Schemot/Exodus (Parschat Bo) steht: „Jeden Erstgeborenen des Menschen zwischen Deinen Söhnen sollst Du auslösen“ und etwas weiter (Exodus 13:15): „Jeden Erstgeborenen meiner Söhne werde ich auslösen“.
In diesen Psukim, Versen, wird klar gesagt, dass der Vater seinen Sohn auslösen soll oder aus zu lösen hat.
Aber in 4. Buch Mosche, Bemidbar in der Parschat Korach wird nicht erwähnt, dass der Vater seinen Sohn aus zu lösen hat. Es steht nur, dass (Bemidbar/Numeri 18:15) „Ach pado tifde et bechor ha’adam – Du den Erstgeborenen des Menschen aus zu lösen hast…“ Aber dieses kann sich sowohl auf den Vater wie auf den Sohn selbst beziehen.
Unterschiede
In der Parschat Bo im Buch Exodus kommt die Mitzwa, das Gebot von Pidjon Haben, als Ergebnis vom Auszug aus Ägypten. Der Auszug aus Ägypten ist auch der Grund für die Mitzwa der Pidjon Haben. Denn es steht geschrieben: „Nun geschah es, als der Pharao dabeiblieb, sich zu widersetzen, uns ziehen zu lassen, da tötete G“tt alle Erstgeborene im Land Ägypten … Deshalb löse ich jeden Erstgeborenen meiner Söhne aus“.
Aber in Bemidbar, in der Parschat Korach ist der Pidjon Haben nur ein Teilstück der Matnot Kehuna, der Gaben an die Kohanim (fünf Schekalim).
Rav Simlai
Um diese Unterschiede zu verstehen, müssen wir zuerst eine Sugja (eine Abhandlung) am Ende des Talmud Pessachim näher analysieren. Dort steht: „Rav Simlai kam einst während einer Pidjon Haben hinein. Da fragte man ihn: „Es ist logisch, dass die Beracha „al Pidjon Haben“ vom Vater gesprochen wird. Aber die Beracha Schehechijanu, den Segensspruch über jedes erfreuliche neue Geschehen, wer hat sie zu sprechen?
Hat der Kohen diese zu sprechen, oder muss der Vater des Sohnes diese sagen? Muss der Kohen die Beracha sprechen, denn er hält immerhin einen Vorteil, Hana’a (fünf Schekalim) in seinen Händen, oder hat der Vater des Kindes die Beracha Schehechijanu zu sagen, denn er macht die Mitzwa?
Der Talmud erzählt, dass Rabbi Simlai die Antwort nicht wusste. Da ging man nach der Antwort ins Bejt HaMidrasch, in Lehrhaus, fragen. Die Antwort lautete: „Der Vater des Kindes spricht beide Berachot. Und so ist auch die Halacha (das Vorschrift), der Vater des Kindes spricht beide Berachot“. Ende Zitat.
Fragen
Anlässlich dieser Stelle im Talmud, kann man die folgende Frage stellen: weshalb antwortet der Talmud, dass der Vater beide Berachot zu sprechen hat? Die Frage lautete doch nur über die Beracha von Schehechijanu? Könnte eventuell eine Verbindung zwischen beiden Berachot bestehen?
TEILHABER
Sicherlich befindet sich die Lösung dieser Frage im nachfolgenden Gedanken. Die Mitzwa des Pidjon Haben, der Auslösung des erstgeborenen Sohnes, erfolgt durch drei „Teilhaber“:
- den Vater, der seinen Sohn auslöst,
- den Sohn, der ausgelöst wird,
- den Kohen, der das Lösegeld entgegennimmt.
Der Kohen macht bei der Mitzwa des Pidjon Haben mit und durch seine Einschaltung wird der Sohn zwar ausgelöst, aber auf ihn ruht nicht die Verpflichtung, einen Bechor, einen Erstgeborenen, aus zu lösen.
Er ist als Kohen lediglich ein Tenaj, ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Erfüllung der Mitzwa des Pidjon Haben. Aber das bedeutet nicht, dass auch auf ihm die Pflicht des Pidjon Haben lastet.
Was das Kind betrifft, das ausgelöst wird, und den Vater, der auslöst, darf man sich fragen, wie dieses in der Praxis abläuft.
Wessen Mitzwa?
Man kann das auf zweierlei Arten verdeutlichen:
- Die Mitzwa von Pidjon Haben ist eigentlich eine Mitzwa für das Kind, aber da es sich am einunddreißigsten Tag seiner Geburt nicht selbst auslösen kann, hat die Thora seinen Vater an seiner statt verpflichtet, seinen Sohn, als einen Schali’ach (Gesandten), aus zu lösen…oder
- die Mitzwa ist hauptsächlich eine Mitzwa für den Vater.
Diese Frage kann man auch gegenüber allen anderen Mitzwot stellen, die der Vater für seinen Sohn verpflichtet ist, um zu setzen, wie die Beschneidung (B.T. Kidduschin 29b): lastet die Verpflichtung hauptsächlich auf dem Vater oder auf dem Sohn?
Zurück zum Pidjon Haben
Ein praktischer Unterschied zwischen diesen beiden Auslegungen ist der Fall, dass der Vater seinen Sohn während der ersten dreizehn Jahre nicht ausgelöst hat. Nun ist der Sohn Barmitzwa. Auf wem lastet die Pflicht des Auslösens jetzt hauptsächlich?
Wenn man sagt, laut der ersten Argumentation, dass die Mitzwa des Pidjon Haben an erster Stelle eine Pflicht des Sohnes sei, kommt der Sohn nach seiner Barmitzwa VOR dem Vater, um sich selber aus zu lösen. Denn da er nun Barmitzwa wurde, ist er im Stande, sich selbst aus zu lösen und somit entfallen also das Recht und die Mitzwa seines Vaters.
Aber wenn, laut der zweiten Sichtweise, die Hauptlast auf dem Vater ruht, scheint es so, dass der Vater, auch nachdem sein Sohn Barmitzwa wurde, noch immer als Erster verpflichtet ist, SEINEN Sohn aus zu lösen.
Nur wenn der Vater darin nachlässig sei, so die Thora, hat der Sohn das selbst zu machen, als eine gesonderte Verpflichtung.
Zwei unterschiedliche Chiuwim, Pflichten
Laut dem Talmud gibt es zwei unterschiedliche Chiuwim, Pflichten:
- in Parschat Bo steht nur die Chiuw des Vaters UND
- in Parschat Korach steht noch eine zusätzliche Chiuw: WENN der Vater seinen Sohn vor der Barmitzwa nicht ausgelöst hat und auch nicht gewillt ist, dieses nach der Barmitzwa zu tun, hat der Sohn das selbst zu erledigen, nachdem er Barmitzwa wurde.
Das soll also bedeuten, dass der Talmud davon ausgeht, dass die Pflicht hauptsächlich dem Vater obliegt und dass die Mitzwa von Pidjon Haben das Sechut (das Vorrecht) des Vaters ist. Nur wenn der Vater seinen Sohn nicht auslösen will, überträgt die Thora das Chiuw auch auf den Sohn, nachdem dieser Barmitzwa geworden ist.
Der Vater
Nun können wir auch begreifen, weshalb der Talmud mit der Einführung anfängt: „Es ist logisch, dass der Vater des Kindes die Beracha Al Pidjon Haben spricht“. Denn hiermit zeigt der Talmud, dass er davon ausgeht, dass die Mitzwa des Pidjon Haben an erster Stelle eine Chiuw des Vaters sei. Das soll heißen, dass wenn es nicht so einfach sei, dass der Vater diese Beracha zu sagen hätte, da das Chiuw hauptsächlich die des Sohnes sei, nur der Vater dessen Platz ein nimmt, da der Sohn noch nicht im Stande ist, sich selbst aus zu lösen, dann hätten wir auch nicht so viele Probleme mit der Frage gehabt, wer die Beracha Schehechijanu sprechen sollte.
Denn das müsste sicherlich der Kohen sein, da er fünf silberne Münzen (Hana’a) erhält. Es wäre nicht logisch, diese Beracha von Schehechijanu vom Vater des Kindes sprechen zu lassen, da er eindeutig nicht seine eigene Mitzwa erfüllt, sondern nur als Stellvertreter seines Sohnes agiert. Aber da der Talmud zur Entscheidung gelangt, dass der Vater beim Pidjon Haben die Hauptrolle spielt, ist es klar, dass er sowohl die Beracha über die Mitzwa des Pidjon Haben, wie die Beracha Schehechijanu zu sagen hat.
Chag sameach – Pesach kascher vesameach – ein fröhliches Pessach-Fest !!
Author: © Oberrabbiner Raphael Evers | Raawi Jüdisches Magazin