„Zusammen für mehr Gleichstellung in Hamburg“
Drittes Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm beschlossen
Es ist ein Grundsatz des Hamburger Senats, Frauen und Männern die gleichen Chancen und Beteiligungsmöglichkeiten am wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Dazu gehört auch, Benachteiligungen gezielt abzubauen und die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter weiter zu stärken. Deshalb hat der Hamburger Senat am 17. Januar 2023 das dritte Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) beschlossen. Unter dem Titel „Zusammen für mehr Gleichstellung in Hamburg“ fasst das GPR gleichstellungspolitische Herausforderungen für Hamburg zusammen, legt die Grundsätze und Leitlinien der Hamburger Gleichstellungspolitik fest und stellt Maßnahmen für mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Hamburg vor.
Das GPR bildet die Basis für die gleichstellungspolitische Arbeit in allen Senatsämtern und Behörden der FHH und wird regelmäßig evaluiert sowie fortgeschrieben. Das GPR wird in einem behördenübergreifenden Prozess erstellt. So wurden Maßnahmen entwickelt, die auf konkrete Bedarfe in allen Lebensbereichen und Lebensphasen reagieren. Das dritte GPR wurde erstmalig in einem breiten Beteiligungsprozess gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, Interessenverbänden, sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Bezirken und Fachbehörden entwickelt. Im Ergebnis wurden insgesamt 110 Maßnahmen entwickelt, die einen ganzheitlichen Blick auf das Leben einer Person richten: von der Kindheit und Jugend über Schule und Ausbildung bis hin zu den Themen Erwerbstätigkeit, Familie, Alter, Gesundheit, Sport und Kultur.
Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank: „Die Gleichberechtigung von Frauen ist noch lange nicht erreicht. Unser Ziel ist es, dass alle Hamburgerinnen und Hamburger die gleichen Chancen haben und gleichberechtigt sind. In den vergangenen Jahren haben wir gleichstellungspolitische Erfolge erzielen können, dazu gehört auch die Umsetzung des vorangegangenen Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms. Und trotzdem bleiben die Herausforderungen groß. Mit unserem Maßnahmenpaket machen wir deutlich: es gibt noch viel zu tun. Die Frage nach besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt ein Dauerbrenner, ebenso wie die Förderung von mehr Frauen in Führungspositionen. Wir bleiben am Ball! Und wir haben uns neue Bereiche angeschaut, zum Beispiel hat die Polizei erstmalig Maßnahmen beigesteuert und auch der Bereich der digitalen Gewalt gegen Frauen wird verstärkt adressiert. Die Maßnahmen sind in Zusammenarbeit mit den Hamburgerinnen und Hamburgern, den Fachbehörden des Hamburger Senats und den Bezirken entstanden. Diese Beteiligung ist besonders wertvoll, denn wir brauchen alle Perspektiven, um Hamburg zu einem Ort des gleichberechtigten Miteinanders zu machen. Mein Dank gilt allen, die sich aktiv an der Erstellung dieses Maßnahmenpakets beteiligt haben und sich tagtäglich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen.“
Petra Ackmann, 1. Vorsitzende des Landesfrauenrat Hamburg e. V.: „Wir freuen uns sehr, dass das GPR nach einem langen und intensiven Beteiligungsprozess heute vom Senat verabschiedet wurde. In dem neuen GPR sind viele wichtige und richtige Maßnahmen hinterlegt, die die Gleichstellung von Frauen und Männern in all ihren Facetten adressiert. Damit ist ein solides Fundament für die Gleichstellung in Hamburg gesetzt. Nun geht es darum, das GPR konsequent und beharrlich in unserer Stadt umzusetzen und weiterzuentwickeln. Der Landesfrauenrat wird diesen Prozess weiterhin aktiv und kritisch begleiten.“
Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR)
Hamburg war eines der ersten Bundesländer, das ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm (GPR) erarbeitet hat. Das Programm wurde 2013 mit dem Ziel eingeführt, Frauen und Männern eine gerechte Teilhabe in allen Lebensphasen und -bereichen zu ermöglichen. 2016 wurde es erfolgreich evaluiert und 2017 zum ersten Mal fortgeschrieben. Das GPR bildet die Basis eines auf Dauer angelegten, behördenübergreifenden Prozesses, der die gleichstellungspolitischen Herausforderungen in allen Lebensbereichen identifiziert, die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen überprüft und vor dem Hintergrund dieser Analysen das weitere Vorgehen ableitet. Mit der Unterzeichnung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ am 1. August 2014 hat sich der Senat zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern öffentlich und formell bekannt. Das Amt für Gleichstellung und gesellschaftlichen Zusammenhalt übernimmt die Koordination für den Gesamtprozess zur Umsetzung der Gleichstellung für Männer und Frauen in Hamburg.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und Artikel 3 der Hamburger Verfassung betonen die Bedeutung der Gleichstellung für die moderne Gesellschaft von heute. Der Staat ist verpflichtet, unter Wahrung der Selbstbestimmung der Menschen sowohl für die rechtliche wie auch für die reale Gleichstellung aller Geschlechter zu sorgen.
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