Koalition will Wiedereinbürgerung von NS-Verfolgten und Nachfahren erleichtern

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Nach langen Diskussionen hat sich die große Koaltiion dazu entschlossen die
Wiedereinbürgerung von NS Verfolgten und ihren Nachkommen zu erleichtern. Dabei lehnte sie jedoch eine gesetztliche Regelung dazu ab.

Laut dem innenpolitschen Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) gebe es seit dfem letzten August bereits zwei Erlasse, die alle schwierigen Einzelfälle regeln. Ein weiteres Gesetzt würde den Betroffenen „nicht helfen“. Grünen Fraktionsvorstozende Katrin Göring- Eckard widersprach dem vehement: „Für NS-Verfolgte und ihre Nachfahren darf die Einbürgerung keine Bitte sein – es ist ihr gutes Recht.“ Anders als bei einem Gesetzt, kann ein Erlass nämlich wieder schnell zurückgenommen werden und besitzt keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Aus Treue zur Koalition stimmte auch die SPD gegen ein derartiges Gesetzt, obwohl sie eigentlich einen Erlass auch für unzureichend erachten. „Das Thema bleibt auf der Tagesordnung“, versicherte der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci. „Wir sind gewiss noch nicht am Ziel – darüber war in der Koalition aber keine Einigkeit zu erzielen.“

 

Für Juden und andere Verfolgte, die vor dem Nazi Regime ins Ausland flohen und eine andere Staatsbürgerschaft annehmen mussten, gab es Jahrzehnte lang  keinen Anspruch auf eine Wiedereinbürgerung. . Grundgesetz-Artikel 116 sieht zwar eine Einbürgerung in Deutschland vor, wenn den Betroffenen ihre Staatsangehörigkeit zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde – doch in vielen Fällen wurden sie nicht formal ausgebürgert, sondern sie verloren die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Annahme eines anderen Passes.