Düsseldorf gibt Gemälde an jüdischen Erben zurück

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Die Stadt Düsseldorf hat  zugestimmt, ein expressionistisches Gemälde, dessen Wert auf 18 Millionen Dollar geschätzt wird, an die Erben des ursprünglichen jüdischen Besitzers zurückzugeben – ein Schritt, der einen Präzedenzfall für deutsche Restitutionsansprüche schaffen könnte.

Kurt Grawi, ein jüdischer Geschäftsmann und Kunstsammler, floh 1939 aus Nazi-Deutschland nach Chile, nachdem er jahrelang verfolgt und mehrere Wochen im Konzentrationslager Sachsenhausen interniert worden war.

Nach Angaben der Anwälte der Familie durfte Grawi bei seiner Flucht nur einen Koffer und eine Handvoll Reichsmark mitnehmen. Doch sein Gemälde “ Die Füchse“ des deutschen Expressionismus-Pioniers Franz Marc – die Nazis hielten es für „entartete Kunst“ – wurde, vermutlich mit Hilfe von Freunden, außer Landes geschmuggelt.

Grawi schrieb 1939, er wolle es verkaufen, um die Kosten für seine Emigration zu decken. Er tat dies 1940 in New York; vier Jahre später starb er. Im Jahr 1962 überquerte das Werk erneut den Ozean, als der neue Besitzer es dem Kunstpalast in Düsseldorf schenkte.

Die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt geraubter Kulturgüter in Deutschland hat sich normalerweise nicht mit Fällen befasst, in denen ein Kunstwerk den Besitzer außerhalb Deutschlands wechselte. Aber mit einer Zweidrittelmehrheit empfahl die Kommission, das Gemälde an die Erben zurückzugeben. Sie sagte, es spiele keine Rolle, dass der Verkauf außerhalb des Dritten Reiches stattfand, weil Grawi seinen wertvollen Besitz nicht verkauft hätte, wenn er nicht von den Nazis verfolgt worden wäre.

Am vergangenen Donnerstag stimmte der Düsseldorfer Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung der Rückgabe des Gemäldes an die Erben zu, ohne Einwände und mit einer Enthaltung.

Die Entscheidung könnte einen Präzedenzfall schaffen, nach dem im Ausland verkaufte Kulturgüter nach den Washingtoner Prinzipien restituiert werden könnten, einem Abkommen mit Deutschland von 1998, das Standards für die Feststellung festlegt, ob Eigentum geraubt oder unter Zwang verkauft wurde.

Der Gegenstand müsse nicht spektakulär sein, sagte Markus Stoetzel, ein in Deutschland ansässiger Anwalt der Erben, gegenüber der Jewish Telegraphic Agency.

„Es muss nicht immer ein Franz Marc-Gemälde sein“, sagte er in einem Telefoninterview. „Es kann ein Buch oder ein Möbelstück sein, das eine Verbindung zur Vergangenheit hat, zu dem, was sie verloren haben.“

Stoetzel fügte hinzu: „Man kann nur hoffen, dass dies eine Ermutigung für andere Parteien und Länder ist, sich zu melden.“

 

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