Die Struktur des Tora-Rechtes
Wir fangen jetzt mit dem letzten Buch der Tora an. In Dewarim werden die Geschichte und Vorschriften thematisiert. Wir leben hier im Westen in einer Zeit, in der (die/unsere) Rechte und Pflichten im Mittelpunkt stehen. Welche Aussagen macht die Tora zu und über Menschenrechte?
Die Festigung einer Rechtsordnung bildet eine der Noachidischen Gebote
Die Tora geht davon aus, dass einer Gesellschaft ohne Rechtsystem kein langes Leben beschert sein dürfte. Die Vorschrift, ein System von Recht und Gerechtigkeit zu etablieren, gilt für jede Form des Zusammenlebens, unabhängig von der Glaubensrichtung oder Zugehörigkeit. Die Festigung einer Rechtsordnung bildet EINE der Noachidischen Gebote, die zur gesamten Menschheit gerichtet sind. Die Tora wurde einem gesamten Volk gegeben und nicht nur an Individuen. Das Ziel der Tora ist nicht nur eine Steigerung des Individuellen, sondern ist auch darauf ausgerichtet, eine gerechte Zusammenlebung zu errichten. Alle Aspekte und Bereiche einer Tora-Zusammenlebung sollten von einem Geist der liebevollen Gerechtigkeit durchdrungen sein.
Derjenige, der gerecht Recht spricht, heißt Partner G“ttes
Das Jüdische Gesetz schreibt eigentlich vor, dass, wenn man in einer ungerechten und korrupten Gesellschaft lebt und es keine Aussicht darauf besteht, dass dieses Zusammenleben in eine gute Richtung beeinflusst werden könnte, man so schnell wie möglich seinen Geburtsort oder diese Gegend verlassen sollte, um eine Gemeinschaft zu finden, die sich den Idealen der Tora annähert. Die Dauerhaftigkeit der Welt ist auf Gerechtigkeit basiert. Die Chachamim (die Jüdischen Weisen) sagten einst: „Derjenige, der gerecht Recht spricht, heißt Partner G“ttes in der Schöpfung“.
Ein sanftes Durchgreifen?
Die Tora der Liebe ist gleichzeitig die Tora der Gerechtigkeit. So sollte es auch sein. In einer Gesellschaft, in der Unrecht toleriert wird, kann die Liebe nicht blühen. In diesem Geist betrachtet sich die Tora das liberale Dilemma. Das Ergebnis ist oft, dass dem Übeltäter mehr Beachtung geschenkt wird, als dem Opfer. Die Tora lehrt, dass ein sanftes Durchgreifen, welches eine üble Tat fördert, schlecht sei und dass ein hartes Durchgreifen gegen das Übel nicht a priori schlecht sei. Die Chachamim besagten, dass „Derjenige, der zu gewalttätigen Menschen gut sei, letztendlich für oder zu den Sanftmütigen gewalttätig oder grausam sei“. Zwang ist manchmal erforderlich, um kriminellem Verhalten Einhalt zu gebieten. In unserer „Erlaubnisgesellschaft“ bleibt dieses übrigens ein großes Problem.
Die Struktur des Tora-Rechtes
Das Tora-Recht enthält eine ganz eigene Struktur. In einer Theokratie ist jede Herrschaft dem Allmächtigen vorbehalten. G“tt kennt jedoch keine Verpflichtungen. Die Pflichten richten sich auf das Individuum. Die Menschen sind gleichzeitig Subjekt und Objekt von Tora-Aufträgen. In juristische Begriffe übersetzt bedeutet dieses, dass es nicht der Staat ist, der die Menschenrechte garantiert und handhabt, sondern dass dieses jedem individuell überlassen wird. Die Pflichten werden oft in sehr allgemeine Begriffe eingebunden, aus denen durch Dritte keine greifbaren Vorteile und Rechte entnommen werden können. Derjenige, der durch ein bestimmtes Ge- oder Verbot beschützt werden sollte oder begünstigt, hat durchgehend keine juristischen Mittel, um seine (Menschen)Rechte zu erzwingen.
Die Menschenrechte
Der Status der Menschenrechte in der Tora unterscheidet sich trotzdem wenig vom Status der universellen Menschenrechte. Die Universelle Erklärung der Menschenrechte, die lediglich Rechte und (mit Ausnahme von Art. 29) keine Pflichten kennt, ist hiervon ein gutes Beispiel. Die Menschenrechte werden in der Universellen Erklärung als entsprechend anerkannt, aber keine dieser Rechte ist gesetzlich zu erzwingen. Es sind „leges nudae“, Rechte auf Papier verfasst, die, um sie zu lesen, interessant sind, aber den unterdrückten und verfolgten Teil der Menschheit wenig Trost bieten.
allgemeine Richtlinien
Die Erklärung selbst betrachtet diese Rechte als allgemeine Richtlinien für die gesetzgebenden Mächte bei der Erstellung einer geltenden oder gültigen Gesetzgebung; aber die Erklärung selber verpflichtet die Individuen nicht zur Befolgung und verpflichtet Staaten nicht, diese um zu setzen.
eine Widergabe von ethischen und humanen Werten
Wenn die Menschenrechte in der zivilisierten Welt mit fundamentalen Freiheiten gleichgesetzt werden, wo jeder in einem Rechtstaat ein Anrecht darauf hat, ist das nicht so sehr, da sie wirklich zu erzwingen sind, sondern vielmehr, da sie inhaltlich eine Widergabe von ethischen und humanen Werten sind. Da die Menschenrechte ein juristisches Spiegelbild von modernen Sitten und Auffassungen ergeben, macht es eigentlich wenig aus, ob sie in Form von Rechten und Pflichten dargestellt werden. Da die Erkennung oder Anerkennung eines Rechtes eine Verpflichtung impliziert, um dieses Recht zu implementieren, heißt die Kehrseite eines Menschenrechtes eine Pflicht oder Verpflichtung.
Die Anerkennung des anderen
Artikel 29, Absatz 2 der Universellen Erklärung der Menschenrechte regelt, dass die Ausübung der Menschenrechte lediglich durch Gesetze eingegrenzt wird, die den Respekt vor den Rechten und Freiheiten von Dritten beabsichtigen, zu beschützen oder dazu bestimmt sind, um die Sittsamkeit, die Öffentliche Ordnung oder das allgemeine Interesse zu fördern. Die Anerkennung von und der Respekt vor den Rechten und Freiheiten Dritter sollte jedem, der Rechte für sich selbst einfordert, immer vor Augen stehen.
Gesetzgebung ist auf Selbstbeschränkung ausgerichtet
Dieser leitende Anfang wurde im Talmud bereits durch Hillel verfasst, als dieser von einem Heiden gebeten wurde, die gesamte Tora, auf EINEM Bein stehend, zu unterrichten. Hillel sagte damals: „Was Du nicht möchtest, dass Dir geschieht, tue das auch einem anderen nicht an; dieses ist der Inhalt des Gesetzes – der Rest ist Beiwerk“ (B.T. Schabbat 31a). Gesetzgebung ist auf Selbstbeschränkung ausgerichtet. Selbstbeschränkung ist letztendlich die Anerkennung und der Respekt vor den eigenen Rechten. In der Universellen Erklärung der Menschenrechte stehen viele Bereiche, die auch in der Tora thematisiert werden.
Das Recht auf das Leben und das Recht zu leben, Das Recht auf Freiheit
Das Recht, zu leben
Die Tora beschützt dieses Recht in Schemot 20:12: „Du sollst nicht morden“ und in Berechit 9:6: „Wer des Menschen Blut vergießt, dessen Blut wird durch den Menschen vergossen werden, denn nach dem Ebenbild G“ttes hat ER den Menschen erschaffen“. Besonders diese letzten Worte bilden ein zentrales Thema im Tora-Denken. Es beinhaltet, dass der Mensch als ein geistiges Wesen betrachtet wird und im Stande zu Gutes tun und Liebe ist. Menschliches Leben abzubrechen ist deshalb Hochverrat an die Tora. Mord vertreibt die G“ttliche Anwesenheit aus der Welt. „Derjenige, der einen Menschen tötet, vernichtet eine ganze Welt“ (Sanhedrin 4:5).
Abtreibung und Euthanasie
Die jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der Abtreibung- und Euthanasie-Gesetzgebung stehen im Spannungsfeld mit der Tora-Sicht auf das Leben. Heutzutage wird der Wert des Lebens in breiten Kreisen durch Aussagen des Mundes bestätigt. Das Leben jedoch steht nicht wirklich hoch im Kurs. Manche „Idealisten“ sind bereit, Hunderte unschuldige Menschen zu töten, um ihre Ziele zu erreichen. Viele lehnen das ab, können aber trotzdem „ein gewisses Verständnis“ hierfür empfinden. Verständnis für ein Verbrechen bedeutet, sich in das Böse mit ein zubringen.
von G“tt für ein gesteigertes Ziel erschaffen
Der Mensch als ein Erzeugnis einer zufälligen Evolution ist von wenig Bedeutung. Aber ein Mensch, von G“tt für ein gesteigertes Ziel erschaffen, gewinnt an Inhalt. Hier befinden sich der Inhalt und das Ergebnis der Tora-Annäherung. Im Tora-Denken ist das Verbot zu töten (morden) absolut konkret vorhanden und G“ttgegeben. Aber die Geschichte lehrt uns, dass „hausgemachte“ Überzeugungen zur Rechtfertigung von Genoziden ohne Widerspruch führen können, wie in den Annalen des Zweiten Weltkrieges und dem Krieg im (ehemaligen) Jugoslawien angedeutet.
Ist die Tora pazifistisch?
Die Tora jedoch ist nicht pazifistisch. Krieg ist manchmal zu rechtfertigen als notwendigen Krieg, wenn alle andere Wege versagen. Ein Streit oder ein Kampf wird jedoch nie verherrlicht. Die Tora-Annäherung bezüglich des Bereiches der Frage zum Krieg scheint paradox zu sein. Gewalt muss angewendet werden, um den Frieden zu bewahren. Der Friede ist in der Tora-Wertehierarchie hoch angesiedelt, aber unter Umständen ist Gewalt eine Tugend. Dieses erzeugt ein verwirrendes Bild.
Trotz der großen Betonung auf den Frieden, sprechen die klassischen Quellen Klartext: „Wenn jemand darauf aus ist, Dich zu töten, (früh aufsteht, um Dich zu töten), dann stehe vor ihm auf und töte ihn zuerst“ (Schulchan Aruch I:329:6): „Wenn feindliche Truppen auch nur drohen, Dich/Euch an zu greifen, gehe/gehet ihnen bewaffnet entgegen und es ist selbst erlaubt, die Schabbattruhe zu entweihen“.
Selbstverteidigung ist selbst eine Pflicht
Bezüglich der Tora besagt König Salomo in den Sprüchen (3:17), dass „alle ihre Pfade friedlich seien“. Dieses scheint in grellem Kontrast zu der Kriegsgesetzgebung zu stehen, wo selbst eine Drohung ernst genommen wird und abgestraft werden sollte. Selbstverteidigung ist nicht nur gestattet, sie ist selbst eine Pflicht. Weshalb wird die Selbstverteidigung als einen religiösen Auftrag betrachtet? Die Tora und die Vertreter der Tora-Werte wurden von G“tt in die Geschichte eingebracht, um im Laufe der Zeiten bestimmte Ziele zu erreichen. Der menschliche Faktor ist hierbei unverzichtbar. „Ihr seid MEINE Zeugen, spricht G“tt, und MEIN Diener, den ICH erwählt habe“ Jesaja 43:10).
ihre physische Existenz ist ein G“ttesbeweis
Als G“ttesvolk sind deren Überzeugungen, die moralische Ebene und letztendlich ihre physische Existenz ein G“ttesbeweis. Ein Verteidigungskrieg wird zur Pflicht, da das Tora-Erbe lebendig bleiben soll. Die Tora fordert nicht dazu auf, dass wir unseren Todfeinden bedingungslos Liebe bezeugen. Wohl lehrt die Tora, lediglich Grausamkeit und schlechtes Verhalten zu hassen, aber nicht die Person. Auch unsere Feinde sind Menschen. Die Tora lehrt zu verzeihen und zu vergessen. Die Religion verträgt sich nicht mit langanhaltenden Hassgefühlen; aber dieses tangiert nicht das Recht auf Selbstverteidigung.
Strittige Anordnungen
Ein Soldat gerät manchmal in eine Zwickmühle, gerade wenn er Mitglied einer Friedensmacht (Friedensmission) ist, wie im Irak. Das Gebot (Wajikra 19:16) „Du sollst nicht tatenlos beim Blut Deines Nächsten“ zuschauen, wird als eine Aktionspflicht angesehen. Wenn sich jemand in Lebensgefahr befindet, soll alles getan werden, um ihn zu retten, auch wenn das bedeuten würde oder könnte, dass sein Angreifer oder Bedrohender getötet werden müsste. Wenn man die Möglichkeit hat oder im Stande ist, jemanden zu retten und dieses unterlässt, wird dieses mit Blut vergießen in einer Linie eingeordnet. Interessant ist, dass der Brahimi-Bericht (2000) der Vereinten Nationen zu einer vergleichbaren Feststellung kommt: „Unparteiisch zu sein ist nicht dasselbe wie Neutralität oder eine gleiche Behandlung aller Parteien in allen Fällen, welche auf eine Politik des Appeasement hinaus laufen könnte“.
Wenn nun die Anweisungen eines Soldates der Friedensmission lauten „halte Dich abseits“ und die Tora in einem konkreten Fall ein lebensrettendes Eingreifen vorschreiben würde, sollte das Wort G“ttes bevorzugt werden. Die einzige Ausnahme hierzu befindet sich voraussichtlich im übergreifenden Interesse der Glaubwürdigkeit und der Neutralität der Friedensmächte. Würden sie die schwächste Partei in jedem Konflikt immer unterstützen, würde ihre Rolle und Funktion auf längere Sicht schnell untergraben werden. Nur hier befindet sich eine einigermaßen zu erklärender Rechtfertigung für das oft passive Auftreten von Friedensmächten.
Das Recht auf Freiheit
In einer Welt, in der die Sklaverei als normal galt und den Motor der Wirtschaft bildete, ging die Tora die ersten Schritte auf dem Weg zu einer menschlichen Gesellschaft. Gesetzeswidrige Freiheitsberaubung war ein sehr schweres Vergehen, auf dem die Todesstrafe stehen konnte. Vor mehr als 3300 Jahre proklamierte die Tora die Freiheit für Sklaven. Im Gegensatz zu den Konventionen der damaligen Zeit, in der flüchtige Sklaven an ihre Meister zurückgegeben wurden, schreibt die Tora vor, dass jeder Sklave, egal mit welcher Nationalität auch immer, der die Grenzen des Heiligen Landes erreichte, automatisch frei sei, um die elementarsten Bürgerpflichten beachten zu können.
Die Tora kennt tatsächlich eine Gesetzgebung im Bereich der Sklaverei. Aber diese ist besonders human. Jemand konnte nur durch das Gericht als Sklave verkauft werden, indem er seine Schulden, durch Diebstahl entstanden, nicht zurückzahlen konnte. Er wurde dann für maximal sechs Jahre verkauft und hatte während des erzwungenen Arbeitszeitraums nicht weniger Menschenrechte als jeder x-beliebiger anderer Bürger. Im Grunde genommen bildet die Sklaverei-Gesetzgebung eine Maßnahme der Wiedereingliederung. Wenn jemand auf „die schiefe Bahn“ gerät, landet er laut der Tora nicht im Gefängnis – wo er von seinen „Kollegen“ nur noch schlimmeres lernt – sondern er wird vom Gericht einer guten Familie zugewiesen, um erneut in den Regeln von Mein und Dein und der sozialen Umgangsformen erzogen zu werden. Hier sticht die Tora wieder mit dem Kopf und den Schultern über alle andere Rechtsysteme hervor.
Das Recht auf Privatsphäre
Auch im Hinblick auf die Privatsphäre-Gesetzgebung war die Tora ihrer Zeit weit voraus. Die größte Bedrohung der Privatsphäre von Jemand sind seine Gläubiger. Im äußersten Fall können sie – ganz rechtmäßig – in das Haus ihres Schuldners eindringen und verkaufen lassen, was ihnen passt, oder selbst das gesamte Wohnhaus pfänden lassen. Sie dürfen das Recht nicht in die eigenen Hände nehmen, aber Gerichtsvollzieher und andere Beamte können das wohl
Nur in der Tora steht eine die Privatsphäre schützende Maßnahme, die selbst in unserem modernen Rechtstaat (noch) unbekannt ist (Dewarim/Deut. 24:10 und folgend): „Wenn Du an Deinen Nächsten (z.B. Nachbarn) eine Forderung hast, also er schuldet Dir etwas, sollst Du nicht in sein Haus hinein gehen, um ein Pfand von ihm weg zu nehmen. Du sollst draußen stehen bleiben und der Mann, der Dir schuldet, sollte das Pfand zu Dir nach draußen bringen“. Dieses gilt sowohl für den Kreditgeber wie für den Gerichtsvollzieher. Die Tora schwächt die Verantwortung für finanzielle Verpflichtungen nicht ab. Schulden sollten ohne weiteres bezahlt werden und Mittellosigkeit hat im Tora-Denken die gleichen Folgen, wie im modernen Recht.
Um was es wohl geht, ist die menschliche Würdigung, die sich im Zweifel befindet, wenn Fremde in die private Ebene eindringen. Die Tora schreibt den Schuldner vor, die Ehre für sich selbst zu bewahren. Selbst ein Gerichtdiener bleibt draußen stehen, um die Privatsphäre nicht zu verletzen.
Eine Angelegenheit von guten Sitten
Nicht jedes Verhalten ist in juristische Klauseln zu formulieren. Auch einfache Arten des Eindringens in den Privatbereich haben im Talmud ihren Weg gefunden. Zu den vier Verhaltungsweisen, die laut Rabbi Schimon bar Jochai (B.T. Nida 16b) in den Augen von G“tt verwerflich sind und unangenehm in den Augen des Menschen, gehört auch das spontane und plötzliche Betreten des Zimmers eines Anderen, selbst in der eigenen Familie. Rabbi Akiwa sagte: „Betritt Dein eigenes Haus nicht unangekündigt; dieses gilt um so mehr für das Haus eines Anderen“ (B.T. Pessachim 112a). Diese Ratschläge basieren auf einer Tora – Abhandlung in Bereschit (3:9). Bevor G“tt SICH selbst Adam offenbarte, fragte ER ihn: „Wo bist Du?“, um ihn letzten Endes nicht zu überrumpeln. Eine Angelegenheit von guten Sitten.
Die Nachbarn und die Korrespondenz
Eine Regelnfestlegung bezüglich des Schutzes der Privatsphäre ist weiter im Bürgerlichen Gesetzbuch, unter Nachbarschaftsrecht, zu finden. Der Talmud legt fest, dass jeder das Recht auf eine ungestörte Privatsphäre hat, auch wenn das nur die Aussicht von anderen betrifft. Voyeure und neugierige Gaffer werden durch die Bestimmung daran gehindert, indem Nachbarn keine Vorrichtung installieren dürfen, die es ihnen ermöglichen würde, in das angrenzende Grundstück hineinzuschauen (Bawa Batra 3:7).
die Privatsphäre der persönlichen Korrespondenz
Aber es gibt mehr… die Privatsphäre der persönlichen Korrespondenz wird durch eine Eingabe von Rabbejnu Gerschom aus dem zehnten Jahrhundert gewährleistet. Auf unser Jahrhundert umgemünzt, bedeutet das ein Verbot, Telefongespräche abzuhören oder die Veröffentlichung von Computerinhalte, auch durch Regierungsinstanzen – mit Ausnahme im Fall von (ernsthaften) Vermutungen oder Befürchtungen von strafbaren Handlungen, Landes- oder Lebensinteresse.
Verlust von Individualität und Selbstachtung vorbeugen
In der Armee hat ein Soldat wenig Privatatmosphäre. Soldaten sind in ihren Uniformen nicht mehr als Individuen erkennbar. Dieses kann zu einem Verlust der eigenen Verantwortung führen. Die Tora geht von einer absoluten individuellen Verantwortung aus. Auch auf dem Schlachtfeld gilt diese Bestimmung. Obwohl zahllose Erfahrungen aus der Vergangenheit bewiesen haben, dass anständige Bürger, sobald sie ihre Uniform angezogen haben und in den Kampf ziehen, ein vermindertes Normenempfinden aufweisen, schreibt die Tora „decency“ (Anstand) vor (Dewarim 23:14): „Denn Dein G“tt geht durch Deinen Lagerungsort…deshalb sollte Dein Lagerungsort heilig sein, sodass ER nichts Ungebührendes bei Dir sieht und SICH nicht von Dir abwendet“. Im Krieg menschlich zu bleiben, ist eine schwere Aufgabe, aber sie bleibt geboten, um dem Verlust von Individualität und Selbstachtung – der tiefere Hintergrund der Privatsphäre-Gesetzgebung – vorzubeugen.
Das Recht auf Familie
Die Tora betrachtet die Familie als die natürliche und meist grundlegende Einheit innerhalb der Gesellschaft. Das erste Toragebot dreht sich um diese Gegebenheit (Bereschit 2:18): „Und G“tt sprach: Es ist nicht gut, dass der Mensch allein ist“. Daher die Talmudische Aussage, dass ein Junggesellendasein nicht gut sei (B.T. Jewamot 62b). G“tt hat die Welt erschaffen, damit diese bewohnt sein sollte (Jesaja 45:18).
Pflicht der Fortpflanzung
Die Gründung einer Familie ist nicht nur allein ein Recht, sondern eine religiöse Pflicht. Deshalb sollte ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und sich mit seiner Frau vereinen (Bereschit 2:24). Laut der Jüdischen Tradition hat man seine Pflicht der Fortpflanzung erst erfüllt, wenn man mindestens EINEN Sohn und EINE Tochter hat.
Der Ehebund: einen besonderen Komplex von Faktoren
Der Ehebund bedeutet einen besonderen Komplex von Faktoren der physischen, psychologischen, persönlichen und emotionaler Weise. Eine dauerhafte Verbindung ist mehr, als nur gegenseitige Anziehungskraft und kann nur auf der Grundlage von gegenseitigem Vertrauen Bestand haben. Wenn diese Grundlage schwankt, gerät der Tora-Auftrag ins Schleudern. Die moralische Grundlage einer gesunden Erziehung ist irreparabel angeknackst. Der Ehebruch untergräbt das für eine gut funktionierende Ehe erforderliche Vertrauen und das genügt schon, um ihn als ein Verbrechen zu bezeichnen. Er ist ein Verstoß gegen die Heiligkeit der Ehe, sowohl auf zwischenmenschlicher Ebene wie in der Beziehung Mensch – G“tt. Er widerspricht dem Tora-Auftrag, um innerhalb der Familie die Grundlage für eine moralisch verantwortungsvolle Gesellschaft zu schaffen.
Zu heiraten bedeutet zu geben
Manche sehen die Ehe als eine Strategie, um „so viel wie möglich aus dem Leben zu holen“. In der Tora ist die Heirat ein altruistisches Institut – eine Gelegenheit, um so viel wie möglich in das Leben zu stecken. Ein Tora-Haus ist ein Umfeld, ein Bereich, in dem Tora-Studium, Gastfreundschaft und Menschenfreundlichkeit der Vorzug über alles hat.
ihren eigenen Willen dem Willen des Allmächtigen unterordnen
Die spirituelle Wärme eines solchen Hauses ist im weiten Umfeld spürbar und viele junge Leute erfahren dort zum ersten Mal: Einblicke in die tieferen Inhalte einer lebendigen Religion und Glaubenserlebnis. Die Disziplin innerhalb einer Tora-Ehe bildet die Voraussetzung zur Erziehung von mental und moralisch stabilen Kindern, die sich von einem höheren Lebensauftrag und Bestimmung als herausragende Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft, bewusst werden sollten. Hier ist Gehorsam kein Nachgeben an willkürliche Kapriolen der vorhergehenden Generation. In diesem Umfeld ist das Befolgen Bestandteil von religiösem Gehorsam, an dem Eltern und Kinder gleichermaßen Anteil haben. Wenn Kinder sehen, wie ihre Eltern ihren eigenen Willen dem Willen des Allmächtigen unterordnen, braucht kein Generationskonflikt zu entstehen.
Der höchste Frieden
In Großem und Ganzem sind die Menschenrechte darauf ausgerichtet, einen dauerhaften Frieden auf jeder Ebene des menschlichen Zusammenseins her zu stellen. Aber was ist Frieden? Der Frieden liegt greifbar nahe. Der Frieden fängt bei uns selbst an. Der Frieden ist die Seelenharmonie, innerhalb welcher gegensätzliche innere Triebfedern in Harmonie walten, Agression und Liebe einen goldenen Mittelweg beschreiten. Rabbi Jitzchak Arama (18. Jahrhundert) besagt, dass Frieden im Sinne von „kein Krieg“ dem Reichtum dieses Begriffes nicht entspricht. Der Frieden ist etwas Positives, das Medium, das Menschen mit unterschiedlichem Temperament und gegensätzlichen Ansichten im Stande versetzt, für das Gemeinwohl zusammen zu arbeiten. Individuelle Tugendhaft verschwindet in Isolation. Der Frieden führt alle individuelle Anstrengung zusammen und vergrößert seine Wirkung. Deshalb ist Schalom, Frieden ein Name G“ttes, da ER die gesamte Schöpfung einigt.
Krieg und Gewalt sind Symptome unserer Zerbrochenheit
Die Menschheit durchläuft eine ärgerlich langsame Entwicklung. Mit Hinfallen und Aufstehen reift unsere Verträglichkeit miteinander. Krieg und Gewalt sind lediglich Symptome unserer existentiellen Zerbrochenheit. Die neuerlichen internationalen Entwicklungen unterstützen oder bestätigen jedoch die prophetische Vision von Jesaja, in der die Menschheit erwachsen wird und in Richtung des Moments wächst, wo „kein Volk mehr das Schwert gegen eine andere Nation erheben wird und man einander keinen Krieg mehr lehren wird“.
Menschenrechte allein sind ungenügend
Die Religion erweckt Hoffnung, gerade in unserer Generation von Vereinsamung und Verzweiflung. Nur mit einer in G“tt bestehenden Zuversicht und Vertrauen auf eine bessere Zukunft der letztendlichen Erlösung von allen menschlichen Versäumnissen in den Tagen des Messias, werden viele Hindernisse und Hürden überwunden werden können. NUR Menschenrechte allein sind ungenügend.
Author: © Oberrabbiner Raphael Evers | Raawi Jüdisches Magazin