Todesschütze von Halle zu lebenslanger Haft verurteilt

Polizei vor der Synagoge in Hamburg
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Der Rechtsextremist, der an Jom Kippur im vergangenen Jahr versucht hatte, sich in die Synagoge in Halle hineinzuschießen, ist wegen des Mordes an zwei Menschen vor der Synagoge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Stephan Balliet, 28, wurde am Montag von einem Gericht in Magdeburg verurteilt, wobei ihm die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung nach den ersten 15 Jahren Haft verwehrt wurde.

Die Strafe, die er erhielt, ist daher unbefristet, bis zu seinem Tod oder gesundheitlich bedingten Änderungen der Haftbedingungen. Es ist die härteste vorgeschriebene Strafe im deutschen Strafgesetzbuch, berichtete die DPA. Während des monatelangen Prozesses sagte Balliet, er habe den Anschlag verübt, weil er glaubte, dass „Juden Deutschland ruinieren“. In seinem Schlussplädoyer Anfang des Monats leugnete Balliet mehrmals den Holocaust und ignorierte die Warnung des Richters, dass dies illegal sei. Er versuchte auch, aus dem Gefängnis zu fliehen.

Am 9. Oktober 2019 tauchte Balliet in der Synagoge von Halle auf, mit der Absicht, die dort betenden Gemeindemitglieder zu ermorden, so die Staatsanwaltschaft. Die schwere Eingangstür, die jetzt zu einer Gedenkstätte umfunktioniert wird, hielt ihn davon ab. Er schoss und tötete zwei Personen in einem nahe gelegenen Kebab-Laden.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, schrieb dazu:

„Heute ist ein wichtiger Tag für Deutschland. Denn das Urteil macht deutlich, dass mörderischer Hass auf Juden auf keinerlei Toleranz trifft. Der Attentäter zeigte bis zum Schluss keine Reue, sondern hielt an seinem hasserfüllten antisemitischen und rassistischen Weltbild fest. Vor allem für die Angehörigen der beiden Ermordeten Jana Lange und Kevin Schwarze sowie für all jene Menschen, die an Jom Kippur 2019 nur knapp dem Tod entronnen sind und tief traumatisiert wurden, ist das Urteil wichtig. Mit ihren beeindruckenden Auftritten haben die Nebenkläger und Zeugen dem Hass des Täters Menschlichkeit entgegengesetzt. Sie und all jene, die Solidarität mit den Angegriffenen gezeigt haben, stehen für dieses Land nicht der isolierte Attentäter.“

Nach wie vor ist es jedoch eine traurige Tatsache, dass viele von Antisemitismus Betroffene die Vorfälle nicht melden, weil sie eine unangemessene Reaktion der Polizei fürchten. Auch der Umstand, dass sehr viele Verfahren bei antisemitischen Übergriffen eingestellt werden, lässt die Betroffenen resignieren.

Nach Auffassung des Zentralrats der Juden sollte das Verfahren Vorbild für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in Deutschland sein, die antisemitische Straftaten zu verfolgen bzw. darüber zu entscheiden haben. Antisemitismusbeauftragte bei den Staatsanwaltschaften sowie gezielte Schulungen schon in der Ausbildung für Polizei und Justiz können dazu beitragen, dass Antisemitismus besser erkannt und nachhaltiger geahndet wird. „Nicht selten erleben wir in der Justiz eine Sehschwäche auf dem rechten Auge“, sagte Dr. Schuster. „Im Prozess gegen den Halle-Attentäter wurde hingegen genau hingesehen. Diese Haltung, nicht der Täter, sollte Nachahmer finden.“

 

 

©Foto: Armin Levy