Brit-Mila in höherem Alter

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Maimonides schreibt: „Wenn niemand das Kind beschnitten hat, ist der Junge verpflichtet, sich selbst zu beschneiden, sobald er Bar-Mizwa geworden ist. Jeden Tag, an dem er dies nach seiner Bar-Mizwa nicht tut, verwirkt er ein Gebot der Tora, aber er erhält nur dann Karet (eine schwere himmlische Strafe), wenn er sich absichtlich nicht beschnitten hat und so – unbeschnitten – stirbt.

  

Verlorene Tage können nicht nachgeholt werden

Maimonides stellt klar, dass man ein großes Gebot nicht erfüllt hat, wenn man Mitleid mit dem Kind hat und es nicht am achten Tag beschneidet. Es ist unmöglich, diese Mizwa jemals nachzuholen, denn die Brit-mila ist eine ständige Verpflichtung. Vom achten Tag bis zur tatsächlichen Beschneidung hat man also eine Mizwa versäumt, die nicht nachgeholt werden kann. Von nun an kann man jedoch die Mizwa erfüllen. Einige weitere kabbalistische Ausleger sind der Meinung, dass eine spätere Brit-mila rückwirkend wirkt.

 

Nach der Bar-Mizwa ist man selbst verpflichtet

Sobald man ihn jedoch beschneidet, wird dieses Versäumnis nachgeholt und man erfüllt eine Mizwa. Die Brit-mila ist in erster Linie eine Pflicht für den Vater. Wenn der Vater nachlässig ist, ist es eine Mizwa (Gebot) für das Bait Din, das örtliche Rabbinat, dafür zu sorgen, dass das Kind beschnitten wird, aber eigentlich ist jeder verpflichtet, sich daran zu beteiligen, als ob es sein eigenes Kind wäre.

 

Nach der Bar-Mizwa ist es eine eigene Verpflichtung des Kindes

Sobald das Kind die Bar-Mizwa vollzogen hat und zu den Mizwot verpflichtet ist, ist niemand mehr verpflichtet, es zu beschneiden, und es muss alles selbst tun. Natürlich muss er Dritte um Hilfe bitten, aber das ist seine Aufgabe. Von der Bar-Mizwa an ist er selbst dafür verantwortlich, ob er diese wichtige Mizwa tut oder nicht. Wer sich vor dem Ende seines Lebens beschneiden lässt, macht diese Übertretung wieder wett. Stirbt man jedoch unbeschnitten, macht man sich laut Maimonides einer himmlischen Strafe (Karet) schuldig.

 

Die Vision des Ra’awad: jeden Tag eine Übertretung

Allerdings stimmt nicht jeder mit Maimonides‘ Ansicht überein, dass man erst mit dem Tod des Karet schuldig wird. Sein Kritiker, der Ra’awad, sagt, dass Rambams Ansicht schwer zu verstehen ist und dass der nachlässige Mann jeden Tag gegen ein Karet-Verbot verstößt. Der Kessef Mischne erklärt, dass die von Maimonides und Ra’awad erwähnte Strafe Karet einen vorzeitigen Tod bedeutet.

Maimonides ist jedoch der Meinung, dass man erst im Moment des Todes Karet schuldig wird, weil man erst dann definitiv gegen die Mizwa verstößt. Man kann sich immer noch, bis zum letzten Moment, beschneiden (lassen). Maimonides will, dass der Mensch nicht vor seiner Zeit stirbt. Wenn jedoch der Moment des Todes kommt, stirbt man früher als man sollte – wegen dieser Übertretung.

Der Ra’awad hingegen ist der Meinung, dass ab dem Zeitpunkt der Bar-Mizwa ein frühzeitiger Tod auf ihn wartet – wenn er nachlässig ist. Wenn man jedoch in einem späteren Alter beschnitten wird, ist man von dieser Strafe ausgenommen. Das ist genau das, was der Ra’awad schreibt: „Jeden Tag steht man im Verbot von Karet“. Er meint damit, dass man jeden Tag dieser Bedrohung ausgesetzt ist. Jeden Tag verstößt man gegen ein Gttliches Gebot – eine Mizwa aus der Tora. Auch wenn man sich noch nicht wirklich des Karet schuldig gemacht hat, so kommt man doch zumindest dafür in Frage.

 

Der Himmel weiß um die Ausnahme der zweifelhaften Warnung nicht

Der Ra’awad notierte in diesem Zusammenhang auch die folgende Frage: „Meinst du, dass sie ihn wegen einer zweifelhaften Warnung vom Himmel von dieser Übertretung befreien?“ Er meint mit dieser rhetorischen Frage, dass für jede irdische Strafe tatsächlich eine Warnung notwendig ist. Nach einer talmudischen Auffassung gilt eine Warnung nicht als Warnung, wenn man nicht mit Sicherheit sagen kann, dass man gegen ein Verbot verstößt, und der betreffende Übertreter kann nicht bestraft werden. Dies gilt jedoch nur für das irdische Gericht. Im Himmlischen Gericht hingegen gibt es diese Verfahrensregel nicht. 

 

Möglichkeit der Nachbesserung

Maimonides ist der Ansicht, dass diese Regel in diesem Fall überhaupt nicht gilt, weil man durch Unterlassen – durch Nichtstun – gegen die Regel verstößt. Daher kann die Regel „eine zweifelhafte Warnung ist eine Warnung“ hier nicht angewendet werden. Solange der Täter die Möglichkeit hat, das Versäumnis zu korrigieren, ist das Verbot noch nicht verletzt worden.

 

Jeden Tag kann das Versäumnis korrigiert werden

Rabbi Ja’akov Berav (15. Jahrhundert), der Rebbe des Bait Josef, erklärt, dass Maimonides der wörtlichen Übersetzung des Pasuks (Verses) folgt. Es heißt: „ein männlicher Orel (Unbeschnittener), der sich nicht beschneiden will„. Das ist merkwürdig. Das Pasuk hätte lauten müssen: „ein unbeschnittener Mann, der sich nicht beschnitten hat“ oder „der unbeschnittene Mann soll zerstört werden“.

Da aber im Pasuk die Worte „wer sich nicht beschneiden will“ verwendet werden, scheint dies darauf hinzudeuten, dass man sich immer noch jeden Tag beschneiden kann und dass man sich erst dann des Karet schuldig macht, wenn man stirbt.

Rabbi Josef Babad, der Autor von Minchat Chinuch (Ende der Mizwa 2), schreibt, dass es einen Unterschied zwischen der Ansicht von Maimonides und der des Ra’awad gibt, wenn jemand die Mizwa der Brit-mila sein ganzes Leben lang absichtlich unterlassen hat, sich aber schließlich in einer Situation höherer Gewalt befand, so dass er sich nicht mehr beschneiden konnte.

  

Höhere Gewalt am Ende des Lebens

Maimonides ist der Meinung, dass man sich nur dann des Karet schuldig macht, wenn man unbeschnitten stirbt, wenn man dies bis zum letzten Moment absichtlich unterlassen hat. Mit anderen Worten: Wenn man es nicht absichtlich im letzten Moment unterlassen hat, sondern unter dem Druck der Umstände vor seinem Tod nicht beschnitten wurde, ist man nicht des Karet schuldig, obwohl man zu Beginn absichtlich die Mizwa der Brit-mila unterlassen hat. Die Tora spricht Karet nur im Moment des Todes aus, wenn jemand in der Übertretung verharrt.

 

Karet von Anfang an schuldig

Der Ra’awad ist jedoch der Meinung, dass man sich jeden Tag des Karet schuldig macht, solange man sich nicht beschneidet. Wenn man sich beschneiden lässt, ist man von dem Karet befreit. Nach dieser Auffassung würde man sich auch dann des Karet schuldig machen, wenn man sich kurz vor dem Tod in einer Situation höherer Gewalt befindet, so dass man sich nicht beschneiden kann.

 

Brit-mila ist nur ein Aufholmanöver

Karet war man schon vorher schuldig, denn die Brit-mila in einem späteren Alter ist nur ein Aufholmanöver. Man kann das Versäumnis nur korrigieren, indem man die Beschneidung in einem späteren Alter vornimmt, aber wenn man dies nicht tut, bleibt man des Karet schuldig.

 

Liegt immer ein Fall von höherer Gewalt vor?

Der Chazon Isch (B.T. Kidduschin 29) schreibt, dass Maimonides wahrscheinlich zugeben würde, dass man sich des Karet schuldig macht, obwohl es letztlich unmöglich ist, die Brit-mila auszuführen. Er argumentiert, dass Karet sonst niemals anwendbar wäre, weil man sich während des Sterbeprozesses fast immer in einer Situation höherer Gewalt befindet, in der eine Beschneidung unmöglich ist. Auch der Aruch Laner (B.T. Makkot 13b) folgt dieser Ansicht.

 

Unmittelbar Karet schuldig

Etwas anderes ist die Meinung des Turé Ewen (B.T. Rosch Haschanah 6a), dass Karet bei einem Unbeschnittenen von seiner eigenen Entscheidung abhängt. Wenn man sich entschlossen hat, die Beschneidung gar nicht erst vorzunehmen, macht man sich sofort des Karet schuldig.   

 

Autor: © Oberrabbiner Raphael Evers