Prozess zu antisemitischer Gewalttat in Hamburg: Antisemitismus ist keine Auslegungssache!

Pressemitteilung
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Das Junge Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Hamburg und der VJSNord e.V. verurteilen das Vorgehen der Hamburger Justizbehörden im Falle der mutmaßlichen Täter, die am 18. September 2021 in der Mönckebergstraße einen 60-jährigen Teilnehmer einer Mahnwache gegen Antisemitismus tätlich angegriffen haben. Bei der Kundgebung wurde das Mitglied der Jüdischen Gemeinde Hamburg, welches eine Israelfahne hielt, erheblich verletzt und erlitt Folgeschäden. Er hatte ausdrücklich um die Anwesenheit des Beauftragten für jüdisches Leben in Hamburg, Stefan Hensel, während der Gerichtsverfahren gebeten. Das Gericht verweigert Hensel, dem Hamburger Beauftragten für Jüdisches Leben und der Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus den Zugang zum Prozess. Das Gericht begründet den Ausschluss zum einen mit dem Jugendschutz und zum anderen damit, dass „die Anwesenheit des Antisemitismusbeauftragten […] eine Gefahr einer nachhaltigen Stigmatisierung“ für die beiden mutmaßlichen Täter mit sich brächte. Hierdurch kommen Zweifel auf, inwieweit ein antisemitisches Tatmotiv im Rahmen der Gerichtsverhandlung geprüft werden und bei der Strafzumessung berücksichtigt wird.

Shelly Meyer, Sprecherin des Jungen Forums der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Hamburg, äußert sich wie folgt: „Es ist mehr als irritierend, dass die Belange des jüdischen Opfers seitens des Amtsgerichts keinerlei Berücksichtigung finden. Der Vorwurf der Justiz, dass der Antisemitismusbeauftragte die Angreifer im Vorfeld verurteilen würde erscheint absurd.“ Beim letztjährigen Gerichtsverfahren gegen den Angreifer, der einen jüdischen Studenten vor der Synagoge Hohe Weide attackierte, ging es neben der konkreten Tat auch um die Frage, ob ein antisemitisches Tatmotiv festgestellt werden könne. Hier hatte die Staatsanwaltschaft „keine Anhaltspunkte für ein politisches Motiv“ festgestellt. Es zeigt sich, dass es beim aktuellen Prozess nicht um einen Einzelfall geht, sondern um wiederkehrende Probleme der Justiz, antisemitische Straftaten klar als solche zu benennen.

Das Junge Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Hamburg fordert, die unbedingte beratende Einbindung des Hamburger Antisemitismusbeauftragten bei der „Wahrheitsfindung“ in der Abklärung eines antisemitischen Tatmotivs und seine Funktion als Amtsträger ernst zu nehmen. Die Tätigkeit des Antisemitismusbeauftragten darf nicht behindert werden. Schwerpunkte seiner Arbeit sind es, sich einerseits mit den Themen „Bildung und Jugendarbeit sowie israelbezogenem Antisemitismus“ zu befassen, andererseits die Gesellschaft sowie die politischen und juristischen Instanzen für Antisemitismus zu sensibilisieren.

Der insbesondere in diesem Fall offene Hass auf den einzigen jüdischen Staat Israel kann auch von der Hamburger Justiz nicht von der Hand gewiesen werden.

 

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